Hallo Egon,
die vor dem 2.1.1961 geborenen Versicherten genießen dach dem alten Recht Berufsschutz und können deshalt bei verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Sie wird an Versicherte gezahl, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur täglich weniger als 6 Stunden ausüben können, auf dem Arbeitsmarkt aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind. Hier muss der Rentenversicherungsträger prüfen, ob die betroffenen Versicherten - ausgehend von der erreichten beruflichen Qualifikation - noch zumutbar auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können. Eine solche Tätigkeit muss den Kräften und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen und im Hinblick auf seine Ausbildung, die bisherige Karriere und die erlangte soziale Stellung zumutbar sein. Außerdem müssen derartige Arbeitsplätze in genügender Anzahl vorhanden sein. Aderenfalls ist die Verweisung auf den anderen Beruf nicht zulässig,