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Experten-Antwort

Verweis auf Beratungstermin

von Beraterteam21.07.2020 | 06:38
117 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es scheint sich bei der Redaktion noch nicht herumgesprochen zu haben, dass Corona zu einer deutlich verringerten Beratungskapazität in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung geführt hat und es auch vor Corona schon schwer war, zeitnah einen Termin zu erhalten. Daher ist es völlig unverständlich, dass man in den heutigen Nachrichten zum Thema Ausgleichszahlung, die vor Ort-Beratung hervorhebt, statt auf die gerade in diesem Fall durchaus mögliche schnellere Telefonberatung oder Online-Antragstellung zu verweisen. Der erforderliche Vordruck V0210 ist selbst für Versicherte ohne große rentenrechtliche Kenntnisse einfach auszufüllen, um die erforderliche schriftliche Auskunft zu erhalten. Hier sollte langsam ein Umdenken stattfinden, um persönliche Beratungstermine auch für wirklich wichtige und schwierigere Sachverhalte vorhalten zu können. Scheinbar hat die erstellende Redaktion die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt, sonst hätte man mindestens auch auf die anderen Möglichkeiten hingewiesen. Viele Grüße Das Beraterteam

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beraterteam,

bei der Terminvereinbarung können Sie die Kunden auf die Telefonberatung und auch auf die Online-Dienste hinweisen.

Derzeit sind ja noch keine Online Terminvereinbarungen möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Kaiseram 21.07.2020 | 07:04
Blubb
W°lfgangam 21.07.2020 | 20:06
...achso, Online-Terminvereinbarungen sind daher keine Online-Dienste? - Experten-Logig eben;-)) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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