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Experten-Antwort

Verweistätigkeit

von Gregor V.21.03.2011 | 03:17
3085 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin froh, dass ich diese Seite gefunden habe. Ich hatte nun leider mehrere Bandscheibenversteifungen, lumbal und cervikal (GdB 60), bin gehbehindert (GdB 90, Merkzeichen aG) und bin hochgradig sehbehindert (GdB 100), zusammen GdB 100. Ich würde ja im Grunde gern noch arbeiten, aber es gab nichts, das zu bewältigen gewesen wäre. Dann habe ich den Rentenantrag eingereicht. Ich dachte eigentlich, der Gutachter ist der gleichen Meinung. Der GdB hat damit wohl nichts zu tun, das ist mir bekannt. Samstag kam die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente. Als einzige Verweistätigkeit würde Pförtner genannt. Jetzt suche ich seit zwei Tagen nach Jobangeboten für Pförtner. Die gibt es auch in Massen im Internet, doch überall werden dabei hauptsächlich solche Tätigkeiten erwartet: Durchführen der Einlasskontrolle, insbesondere durch Kontrolle der Zutritts- und Zufahrtsberechtigung, Zugangsüberwachung auf das Betriebsgelände, Prüfen der Zugangsberechtigung , Kontrollieren der Werksausweise, Einlasskontrolle, Ausstellen von Besucherpässen sowie die Verfolgung der Videoüberwachung. Wie soll ich das denn mit einem Sehrest von 3% machen? Gibt es bei der Rentenversicherung Ansprechpartner, die einem Adressen für die genannte Verweistätigkeit nennen, wo man sich dann bewerben kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gregor V.,

ohne genaue Kenntnis Ihrer individuellen Umstände kann ich leider keine Aussage machen - das überschreitet einfach die Möglichkeiten dieses Forums.

Wenn Sie mit dem Ablehnungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beschreiben Sie darin genau Ihre Situation und legen nochmals Ihre Gründe dar, aus denen Ihnen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Nixam 21.03.2011 | 07:30
Hallo Gregor! Die Vermittlung von Arbeitsplätzen obliegt ausschließlich der Hoheit der Agentur für Arbeit. Nur diese kann Ihnen einen Arbeitsplatz vermitteln. Bei der Deutschen Rentenversicherung werden Sie mit der Arbeitssuche keinen Erfolg haben. Die Rentenversicherung vermittelt keine Arbeitsplätze. Legen Sie gegen den Bescheid Widerspruch ein! Ich würde diesen so formulieren: Sehr geehrte Damen und Herren! Gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente erhebe ich Widerspruch. Begründung: Bei mir liegt ein Restsehvermögen von 3% vor. Damit gestaltet sich die von Ihnen angeregte Arbeitssuche auch in einem Beruf mit geringem Anforderungsniveau als Pförtner sehr schwierig. Aus diesem Grund beantrage ich behelfsweise die Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vorzugsweise in Form einer Vermittlung eines leidengerechten Arbeitsplatzes. Da bei mir jedoch lediglich ein Restsehvermögen von nur 3 % vorliegt, gestaltet sich die Arbeitssuche als sehr schwierig. Für eine nochmalige augenfachärztliche Untersuchung stehe ich Ihnen zur Verfügung zwecks Gewährung einer Erwerbsminderungsrente. Mit freundlichen Grüssen Gregor V. Schreiben Sie o.g. Text und senden Sie ihn an die DRV und warten Sie ab, wie man dort reagiert. Sollte man Ihnen ein Angebot zu einem Beratungsgespräch mit einem Fachberater für Rehabilitation anbieten, dann nehmen Sie diesen Termin wahr und sprechen Sie mit Ihm über Ihre Vermittlungsaussichten. Viele Grüße Nix
Gregor Vam 21.03.2011 | 17:29
Vielen Dank für die Antworten. An einen Widerspruch hatte ich jetzt gar nicht gedacht. Ich hatte schon fast befürchtet, dass es so eine Berufsberatungsstelle der Rentenversicherung nicht gibt. Ich hatte angenommen, wenn die Entscheidungsträger eine Arbeit als Pförtner als geeignet angeben, müsste es auch für mich etwas in der Branche geben und man könnte mir sagen, welche Art von Betrieb dazu in Frage kommt. Heute habe ich viel herum telefoniert: Pförtner müssen immer gut sehen können. Ob es sein wirklich könnte, dass meine Sehbehinderung bei der Entscheidung einfach vergessen wurde? Es hatte nur ein Gespräch mit dem Gutachter gegeben. Meine Unterlagen waren ihm ausführlich genug gewesen. Als ich noch im Krankengeld Bezug war, wurde mein Antrag auf Teilhabe abgelehnt. All die Hilfsmittel und Software, wie ich sie mir zum Teil inzwischen für zu hause angeschafft habe, waren für einen Arbeitsplatz zu kostspielig, weil meine gesundheitliche Prognose zu unsicher war. Daher bekam ich auch kein Arbeitslosengeld I. Deswegen habe ich den Rentenantrag eingereicht. Mit dem Ablehnungsbescheid könnte ich leben, wenn ich Arbeit finden würde. Ich muss auch nicht soviel verdienen wie früher. Ich bin zwar arbeitslos gemeldet, doch ohne Bezüge. Eine Weile habe ich nun durch den Ablehnungsbescheid wohl doch Anspruch auf Alg I. Dieses Harz IV würde ich anschließend aber nicht bekommen, weil ich nach über dreißig Jahren Berufstätigkeit noch einigermaßen vermögend bin. Aber bis zur Altersrente davon leben kann ich nicht. Könnte ich noch einmal einen Antrag auf Teilhabe stellen? Ich bin nun ja amtlich erwerbsfähig. Es ist wohl nicht möglich, gleichzeitig Widerspruch bei der Rentenversicherung einzulegen und einen Antrag auf Teilhabe zu stellen. Das würde sich ja widersprechen.
floham 21.03.2011 | 19:46
Hallo Gregor, bezgl. Jobsuche könnte notfalls auch dier Integrationsfachdienst helfen. Beim Widerspruch der VdK!!!! Bin ehrlich gesagt immer wieder erschrocken, dass Menschen mit Behinderung die EM-Renten sehr oft streitig gemacht werden. Oftmals heißt es,.. na sie leben doch damit schon so lange". Da geht einem der Hut hoch!!! Mann / Frau wird aber auch nicht jünger und so eine Behinderung verschlimmert sich dann oftmals. Verursacht mehr Schmerzen, macht es immer schwerer... Und die, die zuvor gesund waren, nicht ständig behindert waren, denen scheint man die Erlangung der EM-Rente doch irgendwie leichter zu machen. Versteh einer diese Welt. Viel Erfolg beim Widerspruch!!!!!!!!!!!!!!!
Elisabetham 22.03.2011 | 21:55
Ich hoffe, für dich, dass du nicht an eine solche Flachpfeife wie ich vom IfD geräts.
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