Hallo Gregor V.,
ohne genaue Kenntnis Ihrer individuellen Umstände kann ich leider keine Aussage machen - das überschreitet einfach die Möglichkeiten dieses Forums.
Wenn Sie mit dem Ablehnungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Beschreiben Sie darin genau Ihre Situation und legen nochmals Ihre Gründe dar, aus denen Ihnen eine Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.