1. Sie sollten einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen, im Hinblick auf den Altersrentenanspruch wegen Schwerbehinderung.
2. Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch (Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Aus diesem Grunde ist es ratsam den o.a. Antrag zu stellen.
3. Außerdem sollten Sie einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Aufgrund der dann vorliegenden Gutachten kann dann festgestellt werden, ob ein Rentenanspruch besteht.