Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Verweisungstätigkeit

von Birgit14.09.2007 | 17:36
1350 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, ich bin knapp 57 Jahre alt und von Beruf Versicherungskauffrau. Ab August 2003 habe ich eine Teil-EM-Rente für 20 Monate bezogen und die wöchentliche Arbeitszeit auf 25 Stunden gekürzt. Da die Rentenversicherung trotz unveränderten Gesundheitszustandes den Antrag auf Weiterzahlung der Rente verweigert hat, kam es zum Prozess. Vom Sozialgericht wurde sie im September 2006 verurteilt, eine Teil-EM-Rente bei Berufsunfähigkeit auf unbestimmte Dauer zu leisten, da ich nicht in der Lage bin "meinen Beruf sowie eine andere Tätigkeit auf der Ebene der gelernten oder aber der ungelernten Tätigkeiten wie beispielsweise andere Bürotätigkeiten auszuüben" (Stufenschema). Als in Frage kommende Tätigkeiten wurden nur noch leichte Prüf- und Produktionsarbeiten genannt. Nach 40-jähriger Berufstätigkeit (davon die letzten 3 Jahre unter Mobbing durch meinen Chef) bin ich vor einem halben Jahr aus der Firma ausgeschieden und beziehe Leistungen der Agentur für Arbeit. Dort erhielt ich die Auskunft, dass ich mit meinem verbliebenen Leistungsvermögen für die in Frage kommenden Tätigkeiten nicht vermittelbar bin. Ich habe jetzt die Chance, in einem kleinen Rechtsanwaltsbüro 2 - 5 halbe Tage wöchentlich als Hilfskraft tätig zu sein (Telefondienst, Kopieren, Ablage, Briefe tippen u. ä); eine Tätigkeit, die sich absolut nicht mit meiner bisherigen vergleichen lässt. Der Arbeitgeber ist über meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen informiert und würde Rücksicht nehmen. Obwohl mein Gesundheitszustand sich auch jetzt nicht gebessert hat, traue ich mir die Arbeit unter diesen Voraussetzungen zu. Meine Bedenken - aufgrund der Erfahrungen der Klage gegen die Rentenversicherung - sind Folgende: Handelt es sich hier um eine Verweisungstätigkeit im Rahmen des Stufenschemas? Könnte die Rentenversicherung die Zahlungen einstellen, nur auf Grund der Behauptung, ich sei auf diese Tätigkeit zu verweisen? Bei wem liegt die Beweislast? Muss ich ggf. mit einer erneuten Begutachtung und einem weiteren Prozess rechnen? Mir ist klar, dass es für diesen Einzelfall keine generelle Antwort geben kann. Aber für Hinweise, die mir etwas weiter helfen, bedanke ich mich schon mal im Voraus. Birgit

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Birgit,

wie Sie selbst schreiben, wurde im Urteil festgestellt, dass Sie weder Ihren Beruf, noch andere Tätigkeiten im Büro auszuüben können. Sie beabsichtigen jetzt aber, leichte Büroarbeiten zu erledigen.

Ich empfehle Ihnen, sich vor Aufnahme der Tätigkeit mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und die Sachlage darzulegen. Schildern Sie, dass Ihnen die Agentur für Arbeit keine leichten Produktionsarbeiten vermitteln kann und dass es sich bei den in Aussicht stehenden Tätigkeiten, um ausgesprochene Bürohilfsarbeiten handelt, die mit dem bisher ausgeübten Beruf einer Versicherungskauffrau absolut nichts zu tun haben.

Auch wenn ihnen die Rente auf Dauer gewährt wird, hat der Rentenversicherungsträger grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, den aktuellen Gesundheitszustand zu überprüfen. Das schließt gegebenenfalls auch eine Nachbegutachtung mit ein.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026