Hallo Tinka,
ich würde den Überlegungen von Forumsteilnehmer "Schade" hier zustimmen. Die "Hochrechnung" bedeutet (vereinfacht gesagt), dass für die drei Monate vor dem Rentenbeginn als Entgelt der Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten verwendet wird (damit die Rente schon berechnet werden kann, obwohl der Arbeitgeber das Entgelt ja noch nicht abgerechnet hat für diesen Zeitraum). Das sollte bei dem bisherigen Minijob unproblematisch sein. Wenn sich dagegen kurz vor dem Rentenbeginn das Entgelt nochmal deutlich erhöht, könnte es sinnvoller sein, das tatsächliche Entgelt abzuwarten, damit dieses dann in die Rentenberechnung eingeht.
Letztlich müssen Sie das aber selbst entscheiden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.