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Experten-Antwort

Verzicht auf die Hochrechnung???

von Tinka14.06.2023 | 10:38
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9 Antworten

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Hallo,ich weiß gerade nicht was ich machen soll.ich bin 60 Baujahr und hab die normale Altersrente eingereicht.Bin seit 10 Jahren arbeitslos und habe einen minijob.Davor war ich immer arbeiten .jetzt schicke mir die Rentenversicherung diese Erklärung zu ,es steht auch bei das es sich negativ auswirken kann .was soll ich tun,die Hochrechnung erlauben oder nicht .? Liebe Grüße Tinka

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tinka,

ich würde den Überlegungen von Forumsteilnehmer "Schade" hier zustimmen. Die "Hochrechnung" bedeutet (vereinfacht gesagt), dass für die drei Monate vor dem Rentenbeginn als Entgelt der Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten verwendet wird (damit die Rente schon berechnet werden kann, obwohl der Arbeitgeber das Entgelt ja noch nicht abgerechnet hat für diesen Zeitraum). Das sollte bei dem bisherigen Minijob unproblematisch sein. Wenn sich dagegen kurz vor dem Rentenbeginn das Entgelt nochmal deutlich erhöht, könnte es sinnvoller sein, das tatsächliche Entgelt abzuwarten, damit dieses dann in die Rentenberechnung eingeht.

Letztlich müssen Sie das aber selbst entscheiden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.

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8 Antworten

Klausam 14.06.2023 | 10:50
Mit Bj. 60 Altersrente? Sie sollten dabei schreiben ob ein GdB. existiert. Gruß Klaus
Schadeam 14.06.2023 | 11:01
Warum denn nicht, der Jg 1960 wird dieses Jahr 63, oder ist es bereits. Da ist doch bezogen auf die Hochrechnung ein GdB völlig uninteressant.
Schadeam 14.06.2023 | 11:03
Wenn "nur ein Minijob" vorliegt, kann die Hochrechnung eigentlich bedenkenlos "erlaubt" werden - da wird es in den letzten 3 Monate keine riesigen Gehaltssprünge geben und wohl auch kein 10.000€ Abfindung, grins
Larezam 14.06.2023 | 13:03
Im letzten Oktober wurde die „Minijobgrenze“ erhöht. Ist nun wirklich Kleinvieh, aber das macht eben auch Mist (hier -wenn überhaupt- wohl nur im einstelligen Centbereich).
Unnötigam 15.06.2023 | 08:10
Das ändert aber doch nichts an den bisherigen Aussagen. Damit wieder mal eine überflüssige Antwort.
doch nötigam 15.06.2023 | 10:05
So wie ich das lese. ist das eine Ergänzung, keine Änderung. Und so richtig wie die ausführliche Antwort des Experten ist: den (betroffenen) Laien interessiert nun mal was hinten (finanziell) „rauskommt“
Centkramam 15.06.2023 | 13:15
Peanuts, nicht mehr und nicht weniger.
Horstam 16.06.2023 | 07:32
Die Frage der sich die Meisten, bei Antragstellung nicht bewusst sind, abgesehen von einer veränderten Entgelthöhe in den letzten Monaten vor Rentenbeginn ist, dass ohne Hochrechnung der Rentenbescheid nicht vor Rentenbeginn erstellt werden kann.
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