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Experten-Antwort

Verzicht auf polnische Zeiten

von Paul26.07.2010 | 09:11
1693 Ansichten
2 Antworten

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Kann ich auf die Berücksichtigung meiner in Polen zurückgelegten Zeiten in der deutschen Rente verzichten? Ich habe kein Interesse mich um entsprechende Nachweise zu bemühen. Bekomme schon eine Rente aus Polen. Für eine Antwort MIT der Rechtsgrundlage wäre ich sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2010 | 09:49

Die RV-Träger handeln nach dem Prinzip der Tatsachenspeicherung.

§ 67a Abs. 2 Satz 1 SGB 10 enthält den Grundsatz, dass Daten vorrangig beim Betroffenen zu erheben sind. Damit ist dem Prinzip Rechnung getragen, dass der Betroffene wissen und entscheiden soll, welche Daten der Sozialleistungsträger benötigt und in welcher Form sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Wird z. B. ein Nachweis über eine schulische Ausbildungsanrechnungszeit (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB 6) benötigt, muss der Betroffene entscheiden können, ob ein Zeugnis mit oder ohne Noten zur Verfügung gestellt wird. Der Vorrang der Datenerhebung beim Betroffenen soll diesen auch vor denkbaren Nachteilen schützen. Der Versicherte muss alle Daten die für Rentenzwecke benötigt werden angeben.

1 Antworten

Stefannnnam 28.07.2010 | 21:34
Und warum wollen Sie auf bares Geld verzichten ? Im übrigen sei gesagt, dass Sie nach § 66 SGB I zur Mitwirkung verpflichtet sind. WEnn Sie nicht mitwirken wird ihre Rente allein aus den deutschen Zeiten berechnet und wird niedriger sein.
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