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Verzicht auf Rente und Erwerbstätigkeit

von Eigener25.05.2019 | 11:34
317 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wenn ich auf meine volle Erwerbsminderungsrente verzichte, schriftlich bei der KBS, kann ich dann eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit aufnehmen, ohne das die KBS den Arbeitgeber kontaktiert wegen Zeiten und Umfang? Der Verzicht ist die einzige Möglichkeit, die ich sehe, um das Problem zu lösen.

8 Antworten

Cosimaam 25.05.2019 | 12:21
Einfach ein paar Zeilen an die Knappschaft schreiben, wo drin steht, ab Tag sowieso möchte ich keine Rente mehr. Mögliche Probleme :trotz Vollzeit ist nicht zwangsläufig die Erwerbsminderung beseitigt. Hat ja einen Grund, dass Sie es sind. Möglicherweise - kommt auf den Verdienst und Zeit an-rutschen Sie vielleicht nur in eine Teilweise EMR. Falls Sie das Arbeiten dann doch nicht schaffen, müssten Sie einen komplett neuen Rentenantrag stellen, die"alte"Rente gibt es da nicht zurück, bei der genannten Teil-EM wäre das anders. Erst einmal mit einem Minijob anfangen wäre auch eine Option.
Schadeam 25.05.2019 | 17:48
Welches Problem wollen/müssen Sie mit dem Rentenverzicht lösen?
Cosimaam 25.05.2019 | 22:53
Wenn ich es richtig interpretiere soll der potentielle Arbeitgeber nichts von der Erwerbsminderung /Erkrankung erfahren.
-am 27.05.2019 | 08:30
Hallo, Sie können nicht auf den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung verzichten, sondern nur auf die Auszahlung. Wenn Sie eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit aufnehmen, wird Ihr Rentenversicherungsträger- auch bei einem vorherigen Verzicht - prüfen, ob Sie weiter erwerbsgemindert sind, z.B. durch einen Fragebogen zu Ihrer neuen Tätigkeit, der Ihnen zugesandt wird. Vorschlag: Klären Sie doch vorab mit Ihrem Sachbearbeiter ab, ob es als Nachweis für den zeitlichen Umfang Ihrer Tätigkeit ausreichend ist, wenn Sie z.B. Ihren Arbeitsvertrag, in dem die vereinbarte Arbeitszeit festgehalten ist, vorlegen, weil Sie nicht wollen, dass Ihr Arbeitgeber durch die Rentenversicherung kontaktiert wird (warum eigentlich nicht?)
Eigeneram 27.05.2019 | 13:55
Zitat von - anzeigenausblenden
Hallo, wenn ich auf meine volle Erwerbsminderungsrente verzichte, schriftlich bei der KBS, kann ich dann eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit aufnehmen, ohne das die KBS den Arbeitgeber kontaktiert wegen Zeiten und Umfang? Der Verzicht ist die einzige Möglichkeit, die ich sehe, um das Problem zu lösen.
Hallo, Sie können nicht auf den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung verzichten, sondern nur auf die Auszahlung. Wenn Sie eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit aufnehmen, wird Ihr Rentenversicherungsträger- auch bei einem vorherigen Verzicht - prüfen, ob Sie weiter erwerbsgemindert sind, z.B. durch einen Fragebogen zu Ihrer neuen Tätigkeit, der Ihnen zugesandt wird. Vorschlag: Klären Sie doch vorab mit Ihrem Sachbearbeiter ab, ob es als Nachweis für den zeitlichen Umfang Ihrer Tätigkeit ausreichend ist, wenn Sie z.B. Ihren Arbeitsvertrag, in dem die vereinbarte Arbeitszeit festgehalten ist, vorlegen, weil Sie nicht wollen, dass Ihr Arbeitgeber durch die Rentenversicherung kontaktiert wird (warum eigentlich nicht?)
Welcher Arbeitgeber stellt einen vollen EM-Rentner ein?
Cosimaam 27.05.2019 | 15:53
... Welcher Arbeitgeber stellt einen vollen EM-Rentner ein?
Welcher Rentner kann einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und seine volle EM-Rente weiter erhalten? Entweder sind Sie unter 3 h leistungsfähig oder nicht ... oder malochen Sie auf Kosten der Restgesundheit?
Was dekliniert er denn in seinem Lebenslauf über diese Zeit oder der Arbeitgeber fragt interessiert nach dem bisherigen Weg.. Nach der letzten Tätigkeit..
W°lfgangam 27.05.2019 | 22:48
Hallo Eigener, beachten Sie dabei aber auch arbeits-/tarifvertragliche Nebenpflichten, die eine Info an AG über die 'bloße' Feststellung/Vorliegen einer Erwerbsminderung durch die DRV bedeutet, auch wenn Sie nachgehend auf die Rente verzichten - damit 'erlischt' nicht die Feststellung = ist EM. Versuch macht kluch ...und wenn der AG nicht explizit nachfragt und Sie Ihre ggf. vertraglichen Mitteilungspflichten 'ungenau' verstanden haben ... ;-) Sie WOLLEN WIEDER in ARBEIT zurück - dafür würde ich zunächst auch so Einiges überlesen. Klappt's nicht, sollte die EM-Rente grundsätzlich wieder möglich sein. Einen 'Freibrief' von einem Rentenberater erhalten Sie für Tun/Unterlassen hier aber nicht. Gruß w.
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