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Experten-Antwort

Verzicht auf Rentenpunkte bei der Scheidung

von Robert18.11.2017 | 20:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei einer Scheidung werden die erworbenen Rentenpunkte zwischen beiden Parteien paritätisch aufgeteilt. Kann einer der Ehepartner z. B. wenn er selbstständig ist und kaum Rentenpunkte in die Ehe eingebracht hat auf eine Aufteilung der Rentenpunkte zugunsten des anderen Ehepartners verzichten. Wenn ja, was muss man tun. Im Rahmen der Scheidung vor dem Familiengericht schriftlich einreichen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Solche Vereinbarungen müssen entweder vor dem Notar geschlossen oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens gerichtlich protokolliert werden. Das Familiengericht hat Vereinbarungen bei seiner Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen – es sei denn, ein Ehepartner wird hierdurch einseitig belastet oder die Vereinbarung führt dazu, dass der Sozialhilfeträger Leistungen der Grundsicherung erbringen muss.

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4 Antworten

Fastrentneram 18.11.2017 | 21:02
Im Einvernehmen mit dem Nochehepartner können Sie auf einen Versorgungsausgleich verzichten. Sonst entscheidet das Familiengericht über die auszugleichenden Anrechte. Genaue Informationen erhalten Sie über Ihren Anwalt im Scheidungsverfahren.
W*lfgangam 18.11.2017 | 22:19
Hallo Robert, z. B. diesen Weg gehen: https://www.scheidung.de/wie-kann-der-versorgungsausgleich-ausge… und viele weitere Hinweise liefert Ihnen: https://www.google.de/search?q=scheidung+parteienvereinbarung&am… Gruß w.
Fortitude one am 19.11.2017 | 10:21
Hallo Robert, wie können Sie einen VAG umgehen? Das Motto heißt kommunizieren. Sprechen Sie mit Ihrer noch Ehegatte. Vielleicht finden Sie wieder zueinander. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
ein Schelmam 20.11.2017 | 09:58
der denkt: Ablauf / einer bekommt sämtliche Rentenpunkte / der selbstständige Ehepartner verzichtet auf jegliche Rente / der Staat die Gemeinschaft bezahlt dann die Wohnung und über Sozialhilfe und den Lebensunterhalt / Beiden geht es nach der Scheidung wirtschaftlich weit besser. ? Ein Schelm der so denkt ? aber vorstellbar Robert ? MfG Bei einer Scheidung werden die erworbenen Rentenpunkte zwischen beiden Parteien paritätisch aufgeteilt. Kann einer der Ehepartner z. B. wenn er selbstständig ist und kaum Rentenpunkte in die Ehe eingebracht hat auf eine Aufteilung der Rentenpunkte zugunsten des anderen Ehepartners verzichten. Wenn ja, was muss man tun. Im Rahmen der Scheidung vor dem Familiengericht schriftlich einreichen?
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