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Verzicht auf Versorgungsausgleich

von Bettina 0814.06.2010 | 13:53
3879 Ansichten
5 Antworten
Bei unserer Scheidung 2003 wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und mein Ex-Mann ist der Begünstigte. Jetzt im Gespräch meinte er, dass er darauf verzichten möchte. Ist dies möglich und welche Maßnahmen müsste ich dazu einleiten?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.06.2010 | 14:22

Hallo Bettina 08,

nein, dies ist unter „normalen Umständen“ nicht möglich. Grundsätzlich gibt es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, mit denen ein einmal vom Familiengericht festgestellter Versorgungsausgleich nachträglich geändert / die Rentenminderung verhindert werden kann. Welche Möglichkeiten hier bestehen, beschreibt folgende Broschüre recht ausführlich (hier ab Seite 33):

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/geschiedene__ausgleich__rente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/geschiedene_ausgleich_rente

4 Antworten

Zam 14.06.2010 | 14:04
Nein, das ist nicht möglich. Der Versorgungsausgleich kommt ja durch Beschluss/Urteil des Familiengerichtes zustande und kann nicht nachträglich nach " Lust und Laune " abgeändert oder einfach darauf verzichtet werden. http://www.nlbv.niedersachsen.de/master/C7037501_N6967747_L20_D0… www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/ Inhalt/04__Formulare__Publikationen
pestaam 14.06.2010 | 18:22
Hallo, das könnte man nur noch durch eine persönliche Rückverrechnung regeln. Der dem Ehegatten zugesprochene Zuschlag an Rentenpunkte ergibt einen Geldwertebetrag. Und jeden 01. des Monats überweist der Begünstigte den Betrag "dankend" an den Ex-Partner zurück. Ich bin vor 16 Jahren mit meiner damaligen "Noch"Frau beim Notar gewesen und wir haben dort den Versogungsausgleich (VA) auschließen lassen. Aber eine kleine Textstelle benannt die letztliche Entscheidung des Familiengerichtes. Unser (damals) gemeinsamer Scheidungsanwalt hat nach dem Scheidungstermin den Vollzug des VA regeln wollen. Letzlich endete das mit dem "Aussetzen" des Verfahrens, bis der erste einen Rentenantrag stellt. Na ich bin entsetzt, wie man als mündiger Bürger in diesem Staat "entmündigt" wird. Denn unser freier Wille war es den VE auszuschließen und letztlich gilt das nicht!!!! Letztlich werden wir wohl auch Geld von A nach B überweisen müssen. MfG pesta
-_-am 14.06.2010 | 19:00
(1) Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise 1. in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen, 2. ausschließen sowie 3. Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 vorbehalten. (2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden. Leider haben Sie das Pech gehabt, da Sie das Eheglück zu früh beendet haben: Erstmaliges In-Kraft-Treten mit Wirkung vom 01.09.2009 durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BGBl. I Nr. 18 S. 700). "Ich bin entsetzt, wie man als mündiger Bürger in diesem Staat "entmündigt" wird. ... Letztlich werden wir wohl auch Geld von A nach B überweisen müssen." Als mündiger Bürger werden Sie ja vermutlich auch befähigt und in der Lage sein, einen Dauerauftrag einzurichten. Wäre es umgekehrt, würden Sie sich vermutlich zeternd beschweren, dass Sie das selbst regeln müssen und "der Staat" Sie alleine lässt. Viele Ihrer Mitbürger sind auch sehr froh über die gerichtliche Regelung des Versorgungsausgleichs. Diese Möglichkeit bleibt auch nach neuem Recht als Regelfall, ist aber nicht mehr Bedingung.
pestaam 15.06.2010 | 10:07
Das mit dem "Gängeln durch den Staat" sehe ich im Kontext zu einem notariell geschlossenen Vertrag doch als "Entmündigung" an. Wenn wir als klardenkende Menschen uns damals trennen wollten und einen solchen Notarvertrag aufsetzen ließen, dann ist es doch eine beidseitige Willensbekundung. Und trotzdem macht das Gesetz unsere Enscheidung kaputt. Und das mit dem Dauerauftrag bleibt dann wohl die praktische Lösung. ;-)) pesta
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