Hallo Bettina 08,
nein, dies ist unter „normalen Umständen“ nicht möglich. Grundsätzlich gibt es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, mit denen ein einmal vom Familiengericht festgestellter Versorgungsausgleich nachträglich geändert / die Rentenminderung verhindert werden kann. Welche Möglichkeiten hier bestehen, beschreibt folgende Broschüre recht ausführlich (hier ab Seite 33):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/geschiedene__ausgleich__rente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/geschiedene_ausgleich_rente
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