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Experten-Antwort

Verzinsung bei Vergleich

von mare30.08.2010 | 22:19
1809 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe in einem Rechtsstreit (Anerkennung von Zeiten in der Rentenberechnung) vor dem Sozialgericht einen Vergleich geschlossen. Den Bescheid habe ich nun vom Rententräger erhalten. Die Beträge wurden (so wie im Vergleich geregelt) zwei Jahre rückwirkend nachgezahlt. Soweit so gut.. Ich vermisse jetzt eigentlich die Verzinsung der Nachzahlung. Hätte das müssen auch im Vergleich geregelt werden müssen? (Ist es nämlich nicht) Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass die Rentenverwsicherung "von sich aus" verzinst?? Danke für Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

es ist nicht erforderlich, dass die Prüfung der Verzinsung ausdrücklich im Vergleich geregelt wird, denn über Zinsansprüche ist ohne besonderen Antrag von Amts wegen zu entscheiden.

Sollte die Nachzahlung bereits an Sie ausgezahlt und über die Verzinsung nicht entschieden worden sein, so setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Von dort wird geprüft, ob ein Anspruch auf Verzinsung der Nachzahlung besteht.

Freundliche Grüße

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3 Antworten

Stefannam 30.08.2010 | 22:52
Ist die Nachzahlung zunächst einbehalten worden (weil andere Stellen noch Geld bekommen (Erstattungsansprüche) ) oder wurde die Nachzahlung bereits an Sie ausbezahlt ? Wenn die Nachzahlung bereits an Sie ausgezahlt wurde, können SIe Widerspruch gegen den Ausführungsbescheid einlegen, da keine Verzinsungsentscheidung ergangen ist. Sie können auch die Verzinsung beantragen und dann den Bescheid abwarten. weitere Hinweise gibt es unter http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Beachten Sie insbesondere R10.7.1 , es kommt demnach darauf an , ob die Neuberechnung der Rente aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel erfolgte oder ob es sich um einen Fehler gehandelt hat.
-/-am 30.08.2010 | 22:54
Verzinsung kann erst geprüft werden, wenn feststeht, wer wieviel von der Nachzahlung bekommt.
maream 01.09.2010 | 15:05
Vielen Dank für die Antworten!
Deutsche Rentenversicherung
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