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Verzinsung - Berechnung

von Peter11.06.2010 | 10:16
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Guten Tag, ich bitte höflichst mal um Auskunft : Gewährung einer EU-Rente bis 06/2006. Weitergewährung abgelehnt - Widerspruch ung Klage vor SG. In 06/2008 das Vergleichsangebot der DRV auf teilw. EM bei BU von mir abgelehnt - weiter Klage vor SG. In 07/2009 das Vergleichsangebot der DRV wird erweitert - wie folgt - Aufgrund eines Leistungsfalles von 06/2006 ab 07/2006 EU auf Dauer. Anerkenntnis dieses Vergleichsangebotes und Mitteilung an das SG von mir in 10/2009 ( Verzögerung hatte verschiedene Gründe ). Überweisung der Rentennachzahlung erfolgte in 05/2010 - mit Hinweis : Falls eine Verzinsung in Betracht kommt,ergeht noch weitere Nachricht. Falls jemand schreibt ich soll doch einfach auf Nachricht der DRV warten - das mache ich ja auch - aber - wer könnte mir Aufgrund der o.g. Daten genau erklären wie hier die eventuelle Verzinsung berechnet werden müßte (bitte !! nicht mit Hinweis auf § 44 SGB I ).Vorab schon mal Danke wenn mir hier jemand die für mich !! komplizierte Sachlage mit einfachen Mitteln erklären kann. MfG.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.06.2010 | 11:08

Hallo Peter,

ein Geldleistungsanspruch ist auch dann zu verzinsen, wenn er erst nach einem Rechtsstreit gerichtlich zugesprochen oder vom Versicherungsträger anerkannt wird, d. h. nach Abschluss eines Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Verfahrens. Die Sechsmonatsfrist des § 44 Abs. 2 SGB I ist nicht von dem Eintritt des Leistungsfalles, dem Eingang des Gutachtens oder dem Zeitpunkt des Urteils, Vergleichs oder Anerkenntnisses abhängig. Auch auf die Dauer des Rechtsstreits kommt es nicht an.

In Ihrem Fall bedeutet dies, dass unter Berücksichtigung des Rentenbeginns der Verzinsungsanspruch am 01.09.2006 - frühestens jedoch 6 Monate nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim Rentenversicherungsträger - beginnt und am 30.04.2010 (Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung - entscheidend ist hier der Zeitpunkt der Verfügbarkeit auf Ihrem Konto) endet.

Verzinst werden dann monatlich die jeweils fällig gewordenen Beträge (abgerundet auf volle Euro-Beträge). Der jährliche Zinssatz beträgt 4 Prozent. Eine Beispielberechnung finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_44R11

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