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Verzweiflung wegen Ablehnungsbescheid

von Frederic 24.01.2014 | 17:29
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31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, vor ca. 2 Wochen habe ich zusammen mit dem Sachbearbeiter der DRV einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Heute habe ich per Post eine Ablehnung bekommen. Ich zitiere nun aus drei Schreiben der DRV: XX. August 2011: ,,Rentenbescheid'' ,,Sehr geehrter Herr ..., aufgrund Ihres Widerspruchs vom XX.05.2011 erhalten Sie von uns RENTE WEGEN VOLLER ERWERBSMINDERUNG. Die Rente beginnt am XX.09.2010. Sie ist befristet und endet mit dem XX.04.2013.'' XX. Februar 2013: ,,Rentenbescheid'' ,,Sehr geehrter Herr ..., Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung wir weiterhin auf Zeit bei zum XX.09.2015 geleistet.'' XX.01.2014: ,,Sehr geehrter Herr ..., nach den uns vorliegenden Unterlagen soll die Einleitung geeignter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft werden. Für die Entscheidung hierüber ist unsere Zuständigkeit jedoch nicht gegeben.'' Nach § 11 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn Versicherte -bei Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben ODER -BEI ANTRAGSTELLUNG EINE RENTE WEGEN VERMINDERTER ERWERBSFÄHIGKEIT BEZIEHEN ODER - als Überlebender Ehegatte wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einen Anspruch auf große Witwenrente haben. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden an Versicherte auch erbracht, wenn (...). NACH UNSEREN FESTSTELLUNGEN SIND DIE VERSICHERUNGSRECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN NACH §11 DES SECHSTEN BUCHS SOZIALGESETZBUCH - SGB VI - NICHT GEGEBEN.'' Eigene Anmerkung: Die Unterlagen wurden von der Rentenversicherung an die Agentur für Arbeit weitergeleitet, da diese angeblich dafür zuständig sei. Auf der Internetseite mit folgendem Link (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… bekomme ich die Information, dass die berufliche Rehabilitation, die sogenannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“, folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen hat: ,,Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Diese erfüllen Sie, wenn Ihnen ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder die Leistungen unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation erforderlich sind, um die Rehabilitation erfolgreich zu beenden. Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt haben. Zu der Wartezeit von 15 Jahren zählen wir Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Zeiten aus dem Versorgungsausgleich mit. EMPFÄNGER EINER ERWERBSMINDERUNGSRENTE ODER HINTERBLIEBENDE (...) ERFÜLLEN STETS DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BERUFLICHE REHABILITATION (also für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; eigene Anmerkung).'' Wie passt das alles zusammen? Wie kann ich vorgehen?

31 Antworten

???am 24.01.2014 | 17:58
Für mich stellt sich die Frage, von welchem Ablehnungsbescheid Sie sprechen. Sie haben 2 Bewilligungen (Rente) bekommen und eine Information, dass Ihr LTA-Antrag weitergeleitet wurde. Das letzte ist KEIN Bescheid, Sie werden auch keine Rechtsmittelbelehrung darauf finden. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Sie können höchstens in ein paar Tagen bei Ihrer AfA nachfragen, ob die die Weitergabe für korrekt ansehen. Falls nein, vielleicht fragt Ihr Sachbearbeiter bei der DRV nach, ob die den Antrag zurücknimmt. Ansonsten werden Sie mit der AfA leben müssen.
Frederic am 24.01.2014 | 17:49
Nachtrag: Ich möchte, dass die Leistungen z. T. a. Arbeitsleben von der Rentenversicherung finanziert werden, da mit wesentlich weniger Problemen als beispielsweise bei der Arbeitsagentur gerechnet werden kann (laut eines Rentenberaters). Es ist überdies vollkommen unverständlich, warum die DRV die Zuständigkeit überhaupt der Arbeitsagentur zuschiebt.
Frederic am 24.01.2014 | 18:05
Sie haben Recht: es ist kein Bescheid und es gibt keine Rechtsbelehrung. Aber warum wurde der Antrag weiter geleitet? Und was sind die Nachteile für mich, wenn ich nun von der Arbeitsagentur betreut werde? Wahrscheinlich will man mir gerade sämtliche Ansprüche wegnehmen und mich in irgendeinen 1€-Job drängen. Mit 26 und ohne Ausbildung!
Frederic am 24.01.2014 | 18:08
Denn ich erfülle ja die Voraussetzungen dafür, dass die Rentenversicherung die berufliche Reha genehmigt. Ist das eine willkürliche Entscheidung? Will die Rentenversicherung einfach nur Geld sparen?
Frederic am 24.01.2014 | 18:08
Denn ich erfülle ja die Voraussetzungen dafür, dass die Rentenversicherung die berufliche Reha genehmigt. Ist das eine willkürliche Entscheidung? Will die Rentenversicherung einfach nur Geld sparen?
KSCam 24.01.2014 | 18:27
Was für eine Maßnahme schwebt Ihnen denn vor? Warum kam es denn nie zu einer Berufsausbildung? Momentan sind Sie voll erwerbsgemindert und das noch knapp 2 Jahre - denken Sie wirklich, dass Sie gesund genug für eine Maßnahme sind, bei der es letztlich darum geht zu arbeiten? Ein 26 jähriger bekommt schließlich nicht umsonst die volle EM. Wäre es nicht vielleicht besser sich neben der Rente einen 450 € Job zu suchen um auszutesten wie belastbar Sie sind?
Fredericam 24.01.2014 | 18:49
Mein Arzt hat ein echt gutes Gespür und erkennt, wo ich gerade stehe und was für mich möglich ist. Ich arbeite jeden Tag hart daran, dass ich wieder gesund werde. Und die Maßnahme würde ideal für mich sein. Ich weiß, dass ich mich auch nicht übernehmen darf. Und diese Gefahr sehe ich bei der Maßnahme nicht. Was aber würde mich beim Arbeitsamt erwarten?
Fliegenklatscheam 24.01.2014 | 18:42
Hoffentlich sind Sie sich auch darüber im Klaren, dass Ihnen Ihre Rente sofort entzogen wird, sobald Sie Ihre LTA-Maßnahme erfolgriech abgeschlossen haben. Ich beziehe ebenfalls eine EM-Rente und werde noch nicht einmal eine medizinische Reha-Maßnahme beantragen, weil ich viel zu lange um meine Rente kämpfen mußte, als sie wegen so einer unsicheren Sache aufs Spiel zu setzen. Es dürfte sehr schwierig sein, eine EM-Rente wieder zu erlangen, wenn diese erst mal futsch ist!
Fredericam 24.01.2014 | 18:49
Mein Arzt hat ein echt gutes Gespür und erkennt, wo ich gerade stehe und was für mich möglich ist. Ich arbeite jeden Tag hart daran, dass ich wieder gesund werde. Und die Maßnahme würde ideal für mich sein. Ich weiß, dass ich mich auch nicht übernehmen darf. Und diese Gefahr sehe ich bei der Maßnahme nicht. Was aber würde mich beim Arbeitsamt erwarten?
Fredericam 24.01.2014 | 18:36
Mein Facharzt - und ich selbst auch - ist der Auffassung, dass ich mich über Maßnahmen (wie ein begleitetes Praktikum oder eine schulische Berufsausbildung) weiter stabilisieren werde. Meine Prognose ist seit jeher positiv und meine Gesundheit entwickelt sich kontinuierlich zum Guten. Noch ist es aber zu früh für z. B. eine 8-Stunden pro Tag, 40 Stunden Woche über 3 Jahre. Eine Job auf 450€ Basis kommt nicht infrage. Ich möchte unbedingt eine Ausbildung machen, um in einigen Jahren einem qualifizierten Beruf nachgehen zu können. Meine Ausbildung konnte ich nicht abschließen, da meine Erkrankung während dieser ausgebrochen ist. Was kommt nun auf mich zu?
???am 24.01.2014 | 19:06
Ob Sie eine Umschulung von der DRV oder der AfA bekommen, ist doch eigentlich egal. Beide haben sich nach den selben Vorschriften zu richten (SGB IX). Unterschiede, welche Maßnahmen Sie angeboten kriegen oder wie "leicht" Sie in eine Maßnahme kommen, gibt es immer. Das hängt zum einen von regionalen Möglichkeiten ab, der eine Sachbearbeiter ist gr0ßzügiger als der Kollege, usw. Ob Sie's bei der DRV besser getroffen hätten, lässt sich kaum sagen. Für eine Umschulung wird normalerweise verlangt, dass Sie vollschichtig arbeiten können. Vielleicht waren Sie mit Ihrem Antrag für Ihr Ziel etwas früh dran.
Frederic am 24.01.2014 | 19:11
Das kann gut sein - so gut kenne ich mich leider nicht aus. Aber mir wurde halt gesagt, dass es insgesamt alles komplizierter und schwieriger bei der Arbeitsagentur ist. Vor allem wurde mir aber auch gesagt, dass ich mehr Geld zum leben hätte, wenn die Renterversicherung Maßnahme finanziert (Übergangsgeld). Das wäre ja auch schon wieder problematisch. Wie viel Geld bekomme ich bei der DVR und wie viel bei der Arbeitsagentur? Gibt es Unterschiede in der Durchführung der Maßnahme (Arbeitserprobung, längere Wartezeiten, usw)?
Frederic am 24.01.2014 | 19:21
Übergangsgeld werde ich wohl von der Arbeisagentur keines bekommen (von der DRV hätte ich Übergangsgeld bekommen). Wird die Maßnahme über die Arbeitsagentur ablaufen, werde ich wohl nur das Arbeitslosengeld II bekommen (391,- ?). Kommt da noch etwas hinzu? Bei der DRV läge ich bei 1.120 bis 1.400 Euro. Das ist unglaublich.
Frederic am 24.01.2014 | 19:21
Übergangsgeld werde ich wohl von der Arbeisagentur keines bekommen (von der DRV hätte ich Übergangsgeld bekommen). Wird die Maßnahme über die Arbeitsagentur ablaufen, werde ich wohl nur das Arbeitslosengeld II bekommen (391,- ?). Kommt da noch etwas hinzu? Bei der DRV läge ich bei 1.120 bis 1.400 Euro. Das ist unglaublich.
Fredericam 24.01.2014 | 22:15
Zunächst einmal schon an dieser Stelle vielen Dank für Ihre Antworten. Ein wenig beruhigter bin ich schon. Dennoch gibt es 2 Befürchtungen: 1. Ich habe gehört, dass das Arbeitsamt ganz grob die Unterscheidung vornehme zwischen arbeitsunfähig und arbeitsfähig. Die erste Gruppe bekomme Arbeitslosengeld II/Hartz IV. Bei der Letzteren stehe nicht die Förderung (z. B. In Form von Leistungen zur Teilhabe) im Vordergrund, sondern eher ,,Was kann diese Person mit seinem verbliebenen Fähigkeiten noch machen" (1€ Job, Erntehelfer, ..). Daher bezweifle ich, dass ich dort Oberhaupt eine Leistung erhalten. -Ganz nebenbei: Wahrscheinlich fällt meine EM Rente auch sofort weg, wenn ich etwas bei der AfA anfange- (meine Annahme). 2. Das Übergangsgeld wird von der AfA nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt (die ich alle nicht erfülle, siehe: Internetpräsenz der AfA). Ich denke, beide Befürchtungen sind nicht ganz unrealistisch.
maream 24.01.2014 | 21:35
Muss nicht, kann aber sein. Theoretisch ist die AfA nunmehr zweitangegangener Träger und eigentlich verpflichtet, zu entscheiden. Letztlich ist es für Sie doch aber egal, von wem Sie eventuell die Teilhabeleistung (Ausbildung) bekommen. Zumindest bei der Übergsangsgeldhöhe sollten sich hier keine Unterschiede ergeben, da die Berechnungsgrundlage hierfür dieselbe sein müsste. Hier kann der Experte vielleicht näher ausführen.
Frederic am 24.01.2014 | 19:46
Nun bin ich im Internet fündig geworden: Es gibt keinen Grund dafür, dass die Agentur für Arbeit jetzt zuständig ist, da ich ja schon zuvor Ansprüche bei der Rentenversicherung aufgebaut habe.
maream 24.01.2014 | 20:21
... das mag richtig sein. Aber selbst wenn die AfA den Antrag an die DRV "zurückgeben" sollte, wird die DRV Ihren Antrag auf Teilhabeleistungen wohl in Anbetracht der auf Zeit gewährten Rente ablehnen... Ich würde daher 1/4 Jahr vor dem Wegfall der Rente einen erneuten LTA-Antrag stellen (anstelle eines Weitergewährungsantrages). Dann stehen die Chancen sicherlich gut für Sie.
Fredericam 24.01.2014 | 20:52
Was denken Sie, ob es wahrscheinlich ist, dass die AfA den Antrag zurückgibt und dass die DRV den auch wieder annimmt? :)
Unternehmersohnam 25.01.2014 | 08:10
Klarer Fall! Die meisten Unternehmersöhnchen lassen sich auf Kosten des hart arbeitenden Proletariats von der Deutschen Rentenversicherung umschulen. Die Unternehmer gehen mit den Ärzten der Rentenversicherung immer einen saufen, so zahlt die Rentenversicherung Umschulungen von völlig gesunden Unternehmersöhnchen. GDB100, warum nicht noch eine dritte Umschulung?
GDB100am 25.01.2014 | 04:49
Hallo Frederic, ich habe 2 Umschulungen hinter mir. Einmal von der DRV finanziert und einmal vom Arbeitsamt. Ich kann nicht behaupten, dass die Umschulung über das Arbeitsamt komplizierter in der Abwicklung war. Aber bei der DRV hat mich schon ihr Genehmigungsverfahren damals gewundert. Neben mir schwerbehindertem waren noch drei weitere Umschüler in der Klasse. Das waren Unternehmersöhnchen, die sich auf DRV Kosten zum Techniker umschulen ließen. Von irgendeiner Behinderung habe ich bei denen nie was gesehen. Also ob das da immer mit rechten Dingen zu geht, weiß ich nicht.
Fredericam 25.01.2014 | 08:26
Ich bin kein Unternehmersohn. Eine Ausbildung konnte ich krankheitsbedingt nicht abschließen. Schon seit einigen Jahren bin ich arbeitsunfähig.Ich weiß nicht, ob der Kommentar auf mich abzielen sollte.
Fredericam 25.01.2014 | 08:26
Ich bin kein Unternehmersohn. Eine Ausbildung konnte ich krankheitsbedingt nicht abschließen. Schon seit einigen Jahren bin ich arbeitsunfähig.Ich weiß nicht, ob der Kommentar auf mich abzielen sollte.
Fredericam 25.01.2014 | 08:26
Ich bin kein Unternehmersohn. Eine Ausbildung konnte ich krankheitsbedingt nicht abschließen. Schon seit einigen Jahren bin ich arbeitsunfähig.Ich weiß nicht, ob der Kommentar auf mich abzielen sollte.
GDB100am 25.01.2014 | 12:06
Nein Frederic, dich habe ich damit nicht gemeint. Hätte nur auf die Gegenüberstellung von DRV und Arbeitsamt eingehen sollen. Sorry ! Also, die Abwicklung bei DRV und Arge ist ähnlich.
Herz1952 am 25.01.2014 | 22:03
Hallo Frederic, wer hat Ihnen die Zahlen für das Überbrückungs- bzw. Unterhaltsgeld genannt? Sie müssten vorher ein Netto-Entgelt von ca. 1600 € bzw. 2000,-- € verdient haben. Und das als Lediger ohne Kind (nehme ich jetzt mal an). Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung gehabt hätten würde der ortsübliche Tariflohn des Ausbildungsberufes zu Grunde gelegt. Was haben Sie z.Zt. an Nettorente (nicht mitteilen, dient nur für Ihren internen Vergleich). Als ALG II-Empfänger stehen Ihnen 392,-- € zu, zuzüglich einer Wohnung zuzüglich Heizkosten. Wobei ca. 10,-- € für die Warmwasseraufbereitung (Heizkosten) abgezogen werden, diese sind aus dem Grundbetrag zu erbringen. Sollte Ihre Netto-EM-Rente unter diesen Kosten liegen, können Sie aufstocken, d.h. Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Mit 26 Jahren steht Ihnen eine separate Wohnung zu. (darunter müssten Sie evtl. bei den Eltern wohnen. Soweit die derzeitigen finanziellen Aspekte. Die gesundheitlichen Probleme nur mal am Rande: Den meisten Ärzten ist nicht klar, wie die Situation am Arbeitsmarkt aussieht, wenn jemand über Jahre arbeitsunfähig oder voll Erwerbsgemindert war. Viele denken, dass man in so jungen Jahren noch viel zu jung für eine Rente (evtl. auf unbestimmte Dauer) ist. Was nicht beachtet wird ist - an die EM-Rente nicht gleich wieder angeschlossen werden kann, sondern "Hartz IV" bezogen wird, der Rentenanspruch fortlaufend sinkt (während Hartz IV-Anspruch oder auch ALG-II-Bezug). Es ist Ihnen auch nicht mit gedient, wenn Sie Ihren Wunschberuf erlernen, aber Ihnen kein Arbeitsplatz für diesen zur Verfügung steht. Wie schon hier jemand erwähnt hat, Sie haben noch Zeit sich das zu überlegen, solange Sie EM-Rente beziehen. Sie sollten es auch nicht persönlich sehen, wenn die Arbeitsagentur kein Interesse für Sie zeigt, sie hat schon genug Schwierigkeiten damit, gesunde Arbeitssuchende zu vermitteln. Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen für Ihre Gesundheit alles Gute. Ich weiß leider allzu gut, wovon ich schreibe. Herz1952
Frederic am 25.01.2014 | 23:04
Und was würden Sie (außer zu warten) raten? Das habe ich alles noch nicht wirklich verstanden...
Frederic am 25.01.2014 | 23:04
Und was würden Sie (außer zu warten) raten? Das habe ich alles noch nicht wirklich verstanden...
Fredericam 26.01.2014 | 10:41
Ich möchte einmal etwas ganz anderes ins Spiel bringen: eine Ausbildung im Berufsförderungswerk. Vielleicht ist das ja was für mich ? Das würde auch nur über die DRV gehen, oder?
Herz1952am 26.01.2014 | 15:41
Hallo Frederic, ich kann Ihnen noch folgenden Rat geben: Lassen Sie sich einen Termin bei der örtlichen Stelle der DRV geben und unverbindlich aufklären, was für Sie - zumindest rein theoretisch - die DRV für Sie machen könnte. Dann machen Sie noch einen Termin mit der Arbeitsagentur. Schildern Sie kurz Ihre Situation und bitten um einen Termin mit allgemeiner Beratung bei einem sachverständigen Mitarbeiter/Abteilungsleiter. Ich selbst habe mit beiden "Ämtern" sowohl als Angestellter meines Arbeitgebers, als auch für mich selbst als Arbeitnehmer nur gute Erfahrungen gemacht. Ich hatte die Insolvenzabwicklung der Firma bis zum letzten Tag. Aber wie ich meine eigene Bescheinigung für das Arbeitsamt ausstellen sollte, habe die Hilfe des Amtes gebraucht, da sich selbst das Büro des Insolvenzverwalters nicht damit auskannte. Nutzen Sie das Expertenwissen dieser Leute. Sollten Sie noch fragen an mich haben, stellen Sie diese. Ich werde versuchen, soweit ich kann, Ihnen zu helfen. Ich selbst kenne auch keinen Fall, bei dem bei EM-Rente eine Abfindung gezahlt wurde und weshalb. Ich glaube ich kann mich an eine Sache erinnern, bei der ich einem Arbeiter gekündigt habe, weil wir ihn aufgrund seiner Beschwerden nicht weiter beschäftigen konnten. Er hat dann seine Erwerbsunfähigkeitsrente (so hieß das vor 2001) beantragt und auch bekommen. Bis dahin Krankengeld und/oder ALG. Herz1952
Herz1952am 26.01.2014 | 15:48
Entschuldigung Frederic, der letzte Absatz war nicht für Sie bestimmt. Einfach vergessen. Herz1952
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