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Viele Anfragen /Regelaltersrente!

von Miluk27.05.2007 | 17:44
1665 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe viele Frage zum Thema Regelaltersrente. Habe einen Vati der nach seinen Schlaganfall bei der Grundsicherung ist (Schwerbehindert), und hat vor kurzem einen Brief erhalten das er demnächst Altersrente beziehen wird(eine kleine), und gegebenfalls einen Antrag auf Grundsicherung, oder einen Antrag auf Leistungen der gRUNDSICHERUNG IM alter.. stellen soll rechtzeitig. Frage hierzu: Er ist doch schon bei der Grundsicherung, soll er einen neuen Antrag jetzt stellen? 2. Was ist der feine Unterschied zum einfachen Antrag auf Grundsicherung, und zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? 3. Mein Vati hat ein Mehrbedarf wegen seines Diabetes, wird er den jetzt auch verlieren? 4. Laut Krankenkasse kann Vati sich nicht freiwillig versichern in der Krankenversicherung der Rentner, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllt, und somit auch keine Zuschüsse beantragen kann....Er würde bei der Grundsicherung Krankenversichert sein oder?Da hätte ich den Expertenratschlag .... 5. Möchte ich mich im Voraus bedanken, weil ich schon jetzt total überfordert bin. Danke und schönes Pfingstfest Miluk

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Miluk,

eines vorweg:

Grundsicherung und Altersrente sind zwei Leistungen, die von unterschiedlichen Trägern geprüft, bewilligt und ausgezahlt werden.

Die Regel-Altersrente kann nur auf Antrag gewährt werden. Hierzu müssen bei der Deutschen Rentenversicherung Formulare eingereicht werden. In einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wird einem dabei kostenfrei geholfen. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Rentenanspruch sein wird. Wenn Sie für Ihren Vater agieren möchten, nehmen Sie bitte den Personalausweis sowie eine Vollmacht mit.

Leistungen der Grundsicherung werden vom zuständigen Grundsicherungsträger bewilligt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an den für Ihren Vater zuständigen Träger der Grundsicherung. Dieser befindet sich bei den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Hier können alle Fragen rund um Bedürftigkeit und Mehrbedarf geklärt werden.

2 Antworten

Unbekanntam 27.05.2007 | 18:16
Hallo Miluk, grunsätzlich erhält Ihr Vater zu seiner Rente eine Grundsicherungsleistung, wenn die Rente nicht ausreicht den Lebensunterhalt zu finanzieren und sozial Bedürftigkeit besteht. Die Höhe dieser Leistung ist individuell, da im Einzelfall die Einkommenssituation berechnet wird. Zu Ihrer zweiten Frage: Der Unterschied ist, dass man Grundsicherung nur erhalten kann, wenn man entweder das 65. Lebensjahr vollendet hat oder wenn auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Zum Krankenversicherungsverhältnis kann ich Ihnen nur raten, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Seit der Gesundheitsreform, die am 01.04.2007 in Kraft getreten ist, darf es keinen mehr geben ohne Anspruch auf Krankenversicherung. Sollte Ihr Vater zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen sein, muss Ihn die Kasse nehmen, sollte er zuletzt privat krankenversichert gewesen sein, muss Ihn die private wieder aufnehmen. Die Private darf nicht aus gesundheitlichen Gründen den Antrag ablehnen.
-am 28.05.2007 | 14:43
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