Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

viele Fragen zur Rente

von Chrisi21.08.2007 | 14:10
1773 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe gleich viele Fragen zu den Rentenänderungen: Bin Jahrgang 1953 und beziehe seit 1996 eine Erwerbsunfähigkeitsrente und bin zu 100% Schwerstbehindert mit Merkzeichen G,B,RF. Ab wann bekomme ich die Altersrente ohne Abzüge und bleibt die Rente gleich oder wird da nochmals etwas in Abzug gebracht. Leider blicke ich bei den neuen Gestzen nicht mehr durch. Bedanke mich für die Antworten, denn sollte ich weniger Rente als jetzt bekommen, dann wüsste ich bei der Teuerungsrate auch nicht mehr wie es in Zukunft aussehen würde

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie ohne Kürzung mit 63 und 7 Monaten beantragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei EM-RT 1996 gab es noch keine Kürzung!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wenn wir heute von Kürzungen reden meinen wir vorrangig die Kürzung von 0,3% pro Monat die man erhält, wenn man eher in Rente geht!

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Wenn das neue Hinterbliebenrecht ab 01.01.2002 als Grundlage dient.

14 Antworten

Huhuam 21.08.2007 | 14:16
Sie werden frühestens mit 65 eine Altersrente bekommen. Weitere Abzüge gibt es nicht, da Sie den sog. Besitzschutz genießen. Die zum Rentenbeginn bestehenden Abzüge bleiben auch für die Altersrente bestehen. Daher wird sich Ihre Rente wahrscheinlich nicht erhöhen. Dies könnte lediglich dann der Fall sein, wenn Sie nach 1996 noch (geringfügig im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen) gearbeitet hätten, wovon ich nicht ausgehe.
Chrisiam 21.08.2007 | 14:25
Herzlichen Dank Experte! Naja die Rente wird wohl nimmer steigen, Schade!
Chrisam 21.08.2007 | 14:21
Danke Huhu, kann ich nicht mit 63 Jahre als Schwerstbehinderte in Rente gehen?? Ohne Abzüge??? Irgendwie blicke ich das wirklich nicht ganz. Wieso bekomme ich dann nicht mehr Rente, denn meine Rente entspricht nicht dem Durchschnitt obwohl ich vor 1996 mehr als über die Beitragsbemessungsgrenze verdient hatte. Die Rente ist gerade ein Bruchteil davon.
Chrisam 21.08.2007 | 14:28
wohl, wohl gab es Kürzungen bei den Renten. Erst war ich freiwillig versichert und der Berater der Krankenkasse hat mir angeraten wegen meinem Ehemann (er arbeitet immer noch) mich nach dem Gesetzt als Pflichtversicherte zu entscheiden, wegen der Anrechnung seiner späteren Rente. Bei Rentenbeginn im Jahre 1996 habe ich etwas über 2.200 DM Bruttorente gehabt und nunmehr 900 Euro
Frührentneram 21.08.2007 | 14:32
Wie kommt es, dass Ihre Bruttroente seit 1996 (angeblich) um 225 € gesunken ist ? (2.200 DM Bruttorente = rd. 1125 € - 900 € aktueller Rente). Mit der Erhöhung des PV-Beitrages und der Einführung des Zusatzbeitrages von 0,9 % in der GKV kann das niemals zusammenhängen und weitere Kürzungen gab es nicht ! MfG
Chrisiam 21.08.2007 | 14:48
Nach Beitritt zur gesetztlichen Krankenversicherung wurde die Rente nochmals neu errechnet und daraus musste ich sogar eine Rückzahlung an die Bfa machen die mir bis heute unklar ist, denn dies alles hat mein Ehemann veranlasst weil ich längere Zeit im Koma lag und niemand kann mir hierauf eine Antwort geben.
pro-fess-oram 21.08.2007 | 15:51
Ich glaube, Ihre Bruttorente wurde gar nicht gekürzt, Sie waren nur evtl. vorher privat/freiwilig krankenversichert und haben die Bruttorente erhalten und dann Ihren Krankenversicherungsbeitrag davon gezahlt und jetzt wird Ihr Krankenversicherungsanteil direkt von der Rente abgezogen und Sie erhalten deswegen weniger im Zahlbetrag, das sieht dann so aus, als ob es eine Rentenkürzung wäre.
Frührentneram 21.08.2007 | 16:22
So etwas habe ich auch schon vermutet ! Wenn manche Leute doch blos ihren Rentenbescheid richtig lesen würden. Die meisten schauen wahrscheinlich immer nur auf den Auszahlungsbetrag. MfG
Frührentneram 21.08.2007 | 14:52
Ich würde aber auf eine plausibele Antwort bestehen. Grundlos werden keine Renten gekürzt ! Siehe: (www.sovd.de oder www.vdk.de) MfG
Schadeam 21.08.2007 | 16:54
gehen Sie doch einfach davon aus, dass sich an Ihrer Rente nichts ändern wird. Und ob es Erwerbsunfähigkeitsrente oder EM Rente oder irgendwann mal Altersrente heißt, ist bei gleichem Auszahlungsbetrag doch eigentlich völlig egal?
Manfredam 21.08.2007 | 19:47
Warum wird neuerdings die Unfallrente der Berufsgenossenschaft als Einlommen zur Witwenrente angerechnet?
Chrisiam 21.08.2007 | 21:21
@@pro-fess-or@@ diese Antwort ist sehr gut und ich werde (obwohl rückwirkend eine Änderung nicht möglich) den ganzen Vorgang nochmals prüfen! Zuvor war ich gesundheitlich zu schwach um das alles aufzunehmen! Für die, welche die Fragen nicht verstanden haben, oder verstehen wollten "ich lag lange Zeit im künstlichen Koma" und all die Änderungen und Bescheide wurden von meiner Familie nur abgelegt, niemand hat es überprüft. Hoffe es passiert anderen dies nicht, denn es fehlen einem Zeiten die nicht wieder gut zu machen sind!
Schiko.,am 21.08.2007 | 20:55
Ich habe mich schon gefragt, muss es denn sein, das ich die vielen beiträge auch noch erweitere ? Sage einfach ja. Niemand hatte ihre bemerkung auf ge- griffen, warum die rente nach ihrer auffassung niedriger ist als der durchschnitt. Was sie auch immer mit durch- schnitt meinen. Sie können natürlich einige Jahre über der bemessungs- grenze gelegen ,andere jahre aber unter dem durchschnitt verdient haben.Jedes jahr wird gesondert berechnet. Es wird nicht extra belohnt wenn man mehr als bis zu be- messungsgrenze verdient hat, oder gar, wenn das einkommen darüber lag, auf spätere geringere verdienste umgebucht wird. Unverständlich auch, durch die änderung als freiwillig ver- sicheter ändert sich doch die bruttorente nicht, nur netto die kontogutschrift. Dies ist ja auch erklärlich, bei gesetzlich freiwillig versicherten wird der hälfteanteil ausbezahlt, erhöht also die kontogutschrift. Pflichtversichert, wird die bruttorente um den hälfteantei zur krankenversicherung abgezogen, vermindert sich die konto- gutschrift. Profit gleich null, den freiwillig versicherten zieht die zu- ständige krankenversicherung den vollen beitrag ein. Dies ist doch jacke wie hose, oder ? Mit freundlichen Grüßen.
lotscheram 21.08.2007 | 21:13
Verdienste in der Nähe der BBG bzw. sogar solche darüber, haben zwar keine direkte Übertragungswirkung auf andere Jahre, tragen aber grundsätzlich zur Erhöhung des -Gesamtleistungswertes- bei und damit zur besseren Bewertung von Sachverhalten im besonderen aus den Jahren, wo gering verdient wurde.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026