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Zur Experten-Antwort springenHallo Melissa,
die Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge für 2022 wird derzeit durch den von Ihnen gestellten Überprüfungsantrag unterbrochen. Die Zahlung freiwilliger Beiträge kann somit innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss dieses Verfahrens erfolgen. Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt dann unter Berücksichtigung des Durchschnittsentgelts für 2022.
Die Nachzahlung für Ausbildungszeiten kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden. Es handelt sich hier nicht um eine Zahlungsfrist, sondern um eine Antragsfrist. Bei rechtzeitiger Antragstellung kann der Rentenversicherungsträger Teilzahlungen bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren zulassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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