Die Zeiten Ihrer beruflichen Ausbildung werden zwar bereits in Ihrem Versicherungskonto als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt, jedoch konnten diese bisher noch nicht als „Ausbildungszeiten“ gekennzeichnet werden.
Die Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden bei Berechnung der Rente besonders bewertet.
Damit eine Kennzeichnung als "Berufsausbildungszeit" in Ihrem Versicherungskonto erfolgen kann, ist es erforderlich, uns hierüber einen entsprechenden Nachweis zuzusenden
(z. B. eine Kopie Ihres Ausbildungsvertrages/Gesellenbriefes).
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