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Experten-Antwort

Vlt. dumme Frage

von randy24.02.2016 | 13:33
2069 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich war fünf Wochen in Reha - dort wurde ein sozialmedizinisches Gutachten zwecks EM Rente erstellt. In diesem steht das ich für die letzte Tätigkeit unter drei Stunden und für allgemeine Tätigkeite von drei bis unter sechs Stunden zu brauchen bin. Mit Hinweis darauf das es schlechter werden wird. Jetzt bekomme ich eine Aufforderung zu einem psychiatrischen Gutachter - fünf Wochen nachdem ich aus der Reha Entlassen wurde.. Ich verstehe nicht wieso ich jetzt noch einmal zu einem Gutachter soll - die auf der Reha haben mich doch 5 Wochen lang begutachtet und ihr Ding dazu geschrieben... Kann mich da jemand aufklären?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Randy,

wie bereits von „Erklärungsversuch“ angedeutet… eine befriedigende Antwort werden Sie im Forum nicht erhalten, da der Sachverhalt nicht ausreicht um eine treffende Antwort abzugeben. Sie haben jedoch die Möglichkeit bei der demnächst anstehenden Begutachtung diese Frage mit dem Gutachter zu klären. Wir hoffen, dass Sie dann alle Fragen beantworten bekommen.

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4 Antworten

Erklärungsversucham 24.02.2016 | 14:35
Aufgrund welcher Krankheit wurde denn die Reha durchgeführt, welche Diagnose stand im Vordergrund? Möglicherweise ist der Reha-Entlassungsbericht in gewissen Punkten nicht aussagekräftig genug / widersprüchlich / missverständlich / auf einem anderen Fachgebiet primär erstellt worden, so dass hier ergänzender Ermittlungsbedarf gesehen wird. Letztendlich beantworten kann Ihre Frage nur derjenige, der das Gutachten in Auftrag gegeben (für notwendig befunden) hat, i. d. R. der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers.
randyam 24.02.2016 | 18:26
Ich dachte Doppeluntersuchungen und Begutachtungen sollten dem Patienten nicht zugemutet werden und die unnötigen Kosten sollten der Solidargemeinschaft nicht zugemutet werden - so steht es wenigstens auf der Internetseite der DRV....
Schadeam 24.02.2016 | 18:34
Ist ja alles klar, liebe Randy. Nur woher soll irgendeiner im Forum den Grund für die neuerliche Untersuchung kennen? Keiner von uns bearbeitet doch Ihren Vorgang! Wir können hier über Gott und die Welt rätseln, spekulieren ob die Begutachtung Sinn macht oder unsinnig ist. Nachsinnen ob irgendeiner ein total überflüssiges Gutachten in Auftrag gegeben hat, aber bringt Sie das weiter? Nein! Den Grund kennt nur der, der die Begutachtung angeordnet hat........ So gesehen hilft weiteres Nachhaken im Forum nicht wirklich weiter.
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