Hallo Kontio,
da scheint ja bereits im Vorfeld der Reha-Maßnahme einiges schief gelaufen zu sein. Die Rentenversicherung nimmt die Klinikzuweisung ja auf Grundlage der medizinischen Einschätzung der behandelnden Ärzte Ihrer Frau vor. Wenn die behandelnde Ärzte Ihrer Frau zu einer Einschätzung gekommen sind, die nicht der persönlichen Wahrnehmung Ihrer Frau entspricht, aber diese Daten der Rentenversicherung übermittelt, ohne sich diesbezüglich mit Ihrer Frau abgestimmt zu haben oder diese hinsichtlich einer Rehabilitation entsprechend beraten zu haben, dann kann natürlich solch ein Fall eintreten, den Sie hier gerade geschildert haben.
Ich sehe es auch so, dass nur der Arzt in der Reha-Einrichtung im Gespräch mit Ihrer Frau klären kann, ob die Durchführung der Rehabilitationsleistung einen Erfolg bringen wird oder nicht. Sollte man dabei zu dem Ergebnis kommen, dass eine Reha in der ausgewählten Einrichtung keinen Erfolg bringen kann, dann sollte über einen Abbruch der Maßnahme nachgedacht werden - in Abstimmung mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger.