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Experten-Antwort

Völlig ratlos, LTA abgelehnt, verstehe ich nicht

von Coline10.07.2020 | 13:32
174 Ansichten
4 Antworten

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Liebes Forum, ich habe einen Antrag auf LTA im Mai gestellt, dieser wurde nun abgelehnt. Ich befand mich bereits seit 2013 in beruflicher Reha bis 2016, hier wurde aufgrund von Krankheit unterbrochen und ich sollte zu ggb. Zeit einen neuen Antrag stellen . Dies habe ich jetzt im Mai getan. In allen Gutachten, die seither (2013) von der DRV in Auftrag gegeben wurden und ebenso nach Meinung der SM der DRV, bin ich für meinen alten Job (Pflegekraft) auf Dauer für unter 3 Stunden erwerbsgemindert befunden worden. In der Ablehnung des jetzigen Antrages steht: "....weil SIe in der Lage sind, eine Beschäftigung als Pflegekraft weiterhin auszuüben" WIE BITTE? Der Job hätte mich vor einigen Jahren beinahe das Leben gekostet und deshalb habe ich LTA durchlaufen ohne Erfolgt und hatte erstmal die EMR, die aber nicht verlängert wurde. Wie kann denn die DRV schreiben, dass ich als Pflegekraft weiterhin arbeiten soll. Lesen die Damen und Herren denn nicht ihre eigenen Unterlagen??? MAcht es jetzt SInn einen Widerspruch zu schreiben und die entsprechenden Unterlagen (also Gutachten) miteinzureichen? Vielen Dank für Ihre Antworten. P.S. Die Entscheidung erfolgte aufgrund Aktenlage, da die medizinischen Unterlagen nicht eingereicht wurden. Das ist natürliche eine andere Sache und eine Sauerei von meinem HA, der die Unterlagen nicht verschickt hat. Da werde ich selbstverständliche am Montag nachhaken, jedoch, hat die DRV sämtliche Vorbefunde und Gutachten vorliegen und da versteht doch kein Mensch, warum man mir PFLEGEKRAFT vorschlägt wo ich dafür nur unter 3 Stunden erwerbsfähig bin. Nur noch nebenbei, das war die zuletzt aufgeübte Tätigkeit, habe ich nicht gelernt und war der falscheste Beruf, den ich hätte ausüben können!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Coline,

einem Widerspruch sollten Sie alle Unterlagen beifügen, die Ihrer Meinung nach von Bedeutung sein könnten.

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3 Antworten

Schadeam 10.07.2020 | 13:40
Was sonst, außer einem Widerspruch würde denn Sinn machen? Und den sollten Sie mit Hilfe Ihrer Ärzte gut begründen...mehr kann Ihnen im Forum niemand sagen.
Coline am 10.07.2020 | 13:46
Die Frage war mehr ob es Sinn macht die Gutachten einem Widerspruch beizulegen in denen die EM als Pflegekraft aufgeführt wird. Und weiter, wieso so etwas passiert, ob die Mediziner der DRV ihre eigenen Unterlagen nicht sichten. Vielen Dank.
Berateram 10.07.2020 | 17:49
Legen Sie Ihrem Widerspruch alle medizinischen Gutachten bei, die Ihre Einschätzung stärken. Hier im Forum sind keine Sozialmediziner unterwegs, die Angaben zur Entscheidung machen können. Sie werden also die Widerspruchsentscheidung abwarten müssen. Ich kann Ihnen nur raten, sich rechtlichen Beistand zu nehmen, der Sie bei der Begründung des Widerspruchs unterstützt.
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