Hallo KARINA,
eine Erwerbsminderungsrente wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger spätestens zum Erreichen der Regelaltersrente „von Amts wegen“ in eine Altersrente umgewandelt. Dabei wird eine neue Berechnung der Rente vorgenommen und auch geprüft, ob weitere rentenrechtliche Zeiten zur Anrechnung auf die Altersrente vorliegen. Die Höhe der Altersrente wird jedoch aufgrund der Bestandsschutzregelung in der Regel nicht geringer ausfallen als die bisherige Erwerbsminderungsrente.