Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit mtl. 450 €. Wenn Sie mehr verdienen wird die Erwerbsminderungsrente je nach den für Sie individuell geltenden Hinzuverdienstgrenzen als 3/4, 1/2 oder 1/4-Teilrente ausbezahlt.
Die für Sie geltenden individuellen Hinzuverdienstgrenzen teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit. Siehe hierzu auch die Ausführungen von KSC.