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Experten-Antwort

voll erwerbsgemnindert-festgestellt durch Arbeitsamt

von Conny S.07.07.2014 | 08:24
1242 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin seit 1,5 Jahren krank geschrieben und nun ausgesteuert. War über 29 Jahre in der selben Firma (Büro) tätig..Derzeit ruht mein Arbeitsvertrag.Ich hab ALG1 nach §137,138 SGBIII beantragt. Nun schreibt das Arbeitsamt, nachdem der medizinische Dienst des Arbeitsamt Einsicht in meine ärztlichen Unterlagen genommen hat: Sehr geehrte Frau S. Sie sind in Ihrer Leistungsfähigkeit soweit gemindert, dass Sie nur noch weniger al 15 Stunden wöchentlich arbeiten können......... Nun soll ich innerhalb eines Monats einen Reha bzw. Rentenantrag stellen. Kann ich davon ausgehen, wenn ich nun den Rentenantrag stelle (Reha hatte ich schon nach 3 Monaten Krankheit), dass die Rentenversicherung zur selben Erkenntnis kommt wie das Areitsamt und ich somit die volle EM-Rente erhalte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conny S.,

in Fällen des § 145 SGB III (sog. Nahtlosigkeitsfall) erhält der Rentenversicherungsträger von der Agentur für Arbeit den Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie i.d.R. die dort erhobenen bzw. erstellten medizinischen Unterlagen.

Der Rentenversicherungsträger prüft dann unabhängig von der Agentur für Arbeit über seinen medizinischen Dienst, ob die Voraussetzungen für eine Rehabilitationsmaßnahme oder für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen, oder evtl. bereits eine Erwerbsminderung eingetreten ist. Der Rentenversicherungsträger ist hierbei nicht an die Entscheidung der Agentur für Arbeit gebunden.

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2 Antworten

Pegasusam 07.07.2014 | 08:33
Nein, jede Behörde trifft ihre eigenen Entscheidungen.
GroKoam 07.07.2014 | 12:45
Wenn das Arbeitsamt das sagt dann musst Du den Rentenantrag beim Arbeitsamt stellen.
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