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Experten-Antwort

Volle Altersrente nach EM-Rente?

von Maiglöckchen15.10.2011 | 12:22
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6 Antworten

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Liebes Expertenteam, ich habe GdB 70 und beziehe eine Teil-EM-Rente befristet bis 2017. Seit Mitte Juni bin ich AU. Nun hat mir der Sozialberater meiner Firma geraten, im Januar nicht die Altersrente für Schwerbehinderte, sondern die volle EM-Rente zu beantragen. Das hätte den Vorteil, daß mir nach drei Jahren mit 10,8% Abzug eine ungekürzte Altersrente gezahlt würde. Ich möchte gern wissen, ob diese Info richtig ist? Schönes Wochenende und freundliche Grüße Maiglöckchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Lassen Sie sich in einer AuB-Stelle der DRV die einzelnen Szenarien mit Probeberechnungen vorlegen, dann sind Sie auf der richtigen Seite.

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5 Antworten

Krämersam 15.10.2011 | 15:02
Einen schönen " Sozialberater " hat ihre Firma da. Solche Vögel die null Ahnung habne gibt es leider sehr häufig.
Erfahreneram 15.10.2011 | 15:00
Diese Aussage ist falsch! Die Abschläge bleiben Ihnen bis zum Ende erhalten, egal wie sich Ihre künftige Rente schimpfen wird! Fraglich wäre außerdem, ob man Ihnen überhaupt eine volle EM-Rente bewilligen würde, wenn Sie Anspruch auf Rente wegen Schwerbehinderung haben. Sobald Sie einen Verschlimmerungsantrag stellen, und ein Antrag auf volle EM-Rente wäre nichts anderes, kommt Ihre Rentenakte noch einmal komplett auf den Prüfstand. Es wäre noch nicht einmal auszuschließen, dass Sie dann Ihre bisherige Teilrente wieder verlieren, weil Sie eventuell nach aktueller Einschätzung überhaupt nicht mehr erwerbsgemindert sind. Solche Fälle sind allesamt schon vorgekommen!
Hugoam 15.10.2011 | 15:19
Die Möglichkeit aus der EU-Rente in die Abschlagsfreie Altersrente zu wechseln gab es nur noch,wenn Sie vor November 1951 geboren waren und schon im Jahr 2000 SB mit mindestens 50 GdB waren. Der "Sozialberater"gehört ganz dringend in eine Schulung,bevor er mit solchen falschen Aussagen Schaden anrichtet!
Maiglöckchenam 16.10.2011 | 11:20
Vielen Dank für Ihre unisonoren Antworten, zeigt es mir doch, daß mein Bauchgefühl gar nicht so falsch gewesen ist. Ich denke, ich werde schneller in der vollen EM-Rente landen als gedacht; denn bald wird mich die KK auffordern eine Reha zu beantragen. Dabei werde ich die Frage 11.2 im G100 wahrheitsgemäß mit "ja" beantworten. Dann wird die Reha garantiert abgelehnt und in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Ob es sich für die KK aber lohnt für 3 bis 4 Monate das Krankengeld zu sparen, oder das ganze Szenario mit Gutachten usw. durchzuziehen bleibt abzuwarten. Ich werde jedenfalls innerhalb der 10-Wochen-Frist mit der KK sprechen und um eine Entscheidung bitten. Ich denke, das wird das beste sein.
-_-am 17.10.2011 | 07:34
Ist nach einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Folgerente zu gewähren, wird gem. § 77 Abs. 3 Satz 2 SGB 6 der bisherige Zugangsfaktor nur für die Hälfte der Entgeltpunkte der Vorrente übernommen. Für die Entgeltpunkte, die die Hälfte der Entgeltpunkte der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung übersteigen, ist nach Absatz 2 ein neuer Zugangsfaktor in Abhängigkeit vom Beginn der Folgerente zu ermitteln. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Da Sie den Leistungsfall bei der vollen EM-Rente nicht bestimmen können, sondern der vom medizinischen Sachverständigen (ggf. zu einem zurückliegenden Zeitpunkt) festgestellt wird (häufig der Beginn der Arbeitsunfähigkeit) kann ein später liegender Beginn der Altersrente einen Vorteil bei der Berechnung der Abschläge bieten. Es ist also genau umgekehrt, wie es Ihnen empfohlen worden ist. Die bisherigen Abschläge der Rente wegen teilweiser EM behalten Sie allerdings in jedem Fall lebenslänglich. Lassen Sie sich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle ggf. einen Beratungstermin geben und anhand Ihres Versicherungskontos konkret beraten bzw. den Antrag aufnehmen. Dem Sozialberater kann man nur dringend empfehlen, sich mit Auskünften zur Rente sehr zurückzuhalten und sich auf sein Fachgebiet zu begrenzen.
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