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Experten-Antwort

volle befristete EMR und in ruhendem Arbeitsverhältnis und Minijob-450€-Basis, geht das?

von WIG29.10.2018 | 17:14
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8 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine volle befristete EMR und bin in der Firma noch Angestellt. Nur das Arbeitsverhältnis rugt zur Zeit. Jetzt habe ich gehört, das ich zu meiner befristeten EMR einen Minijob auf 450 €-Basis achen kann. Wie verhält es sich nun, da ich ja noch im ruhendem Arbeitsverhältnis stehe in der Firma? Geht das überhaupt? Oder kann ich nur in der Firma einen 450 €-Job ausüben und bei keinem anderen Arbeitgeber bzw. in einer anderen Firma? Mein Restleistungsvermögen wäre tägl. unter 3 Std. und nicht mehr wie 15 Std./Woche Welche Auswirkungen hat es auf die volle befristete EMR? Was ist mit einer Weiterbildung jetzt in dieser Zeit, sprich von zu Hause aus im Fernstudium, geht das überhaupt? Gruß WIG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WIG,

Sie können den geplanten Minijob sowohl bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber ausüben (Vertragsänderung - ggf. nur vorübergehend) als auch bei einem anderen Arbeitgeber (ggf. in Absprache mit Ihrem derzeitigen Arbeitgeber). Die Aufnahme des Minijobs müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Dieser kann die Mitteilung zum Anlass nehmen, das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung zu überprüfen. Bei einem Minijob mit weniger als 3 Stunden täglich ist eine Überprüfung allerdings eher selten.

Das Entgelt aus Ihrem Minijob ist zwar grundsätzlich als Hinzuverdienst auf die Rente anzurechnen, allerdings gibt es eine Freigrenze von 6.300,- Euro jährlich. Wenn Sie neben den 450,- Euro keinen weiteren Hinzuverdienst haben, überschreiten Sie die Hinzuverdienstgrenze nicht und Ihre Rente wird nicht gekürzt.

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7 Antworten

Hannesam 29.10.2018 | 17:23
Ja du kannst 450€ dazu verdienen, das hat keine Auswirkungen auf deine EM Rente. Jedoch für eine spätere Verlängerung könnte es unter Umständen kritisch betrachtet werden, wenn du die gleiche Arbeitstelle wählst wie vorher. Besser ist du nimmst eine Tätigkeit an, die wirklich deinen derzeitigen Leistungsbild entspricht. Nur damit es später keine Missverständnisse gibt.
WIGam 29.10.2018 | 17:32
Gut Ok. Aber wenn ich noch in Anstellung bin in der Firma, wo das Arbeitsverhältnis ruht, kann ich doch nicht einfach einen neuen Arbeitgeber o. eine neue Firma suchen. Was passiert mit dem noch bestehenden ruhenden Arbeitsverhältnis? Oder bin ich da jetzt auf einem verkehrten Dampfer?
-am 29.10.2018 | 17:42
Hallo WIG, ein Fernstudium oder Fernlehrgang ist keine Beschäftigung oder Tätigkeit und daher im Hinblick auf Ihren Rentenanspruch unerheblich.
WIGam 29.10.2018 | 17:35
Was ist mit der Weiterbildung hier von zu Hause aus im Rahmen eines Fernstudiums bzw. Fernlehrganges? Das könnte alles hier von zu Hause aus gemecht werden, brauche dazu in keine Bildungseinrichtung usw.
Dirkam 29.10.2018 | 19:20
"Bei einem Minijob mit weniger als 3 Stunden täglich ist eine Überprüfung allerdings eher selten." Ich beziehe unbefristete EMR. Als ich erstmalig ein Ehrenamt (!) meldete, mit maximal 2,5 Stunden pro Tag mit höchstens drei mal pro Woche wurde eine Rentenprüfung veranlasst. Ich möchte das einfach mal als Gegenerfahrung zu der Aussage des Experten der RV so schreiben. Es stimmt ja letztlich auch mit der Aussage des Experten überein. Ich gehörte halt zu den " seltenen " Fällen .
egal (der Erste)am 30.10.2018 | 13:56
Ich gehe mal davon aus, dass die "Rentenüberprüfung" darin bestand, dass ein Vordruck übersandt wurde, in welchem die tatsächliche "Arbeitszeit" des Ehrenamtes abgefragt wurde und eventuell noch die Art der Tätigkeit. Und das wäre dann alles andere als ein Überprüfungsverfahren, sondern reine Routine und wird vermutlich bei nahezu allen EM-Rentnern bei Aufnahme einer Tätigkeit gemacht. Sollte bei Ihnen doch "mehr gemacht worden sein", hat offenbar die für Sie zuständige Sachbearbeitung Langeweile und Sie wären tatsächlich eine absolute Ausnahme. Ich persönlich kenne auch keinen Lottomillionär, aber es soll tatsächlich welche geben...
Dirkam 30.10.2018 | 14:18
Nein es war nicht nur so ein Vordruck. Sondern es wurde ausdrücklich geschrieben: Rentenüberprüfungsverfahren... Ich musste all die Dinge beantworten, die bei einem solchen Überprüfungsverfahren abgefragt werden und hatte den entsprechenden Fragebogen. Gesundheitszustand, Arztbesuche, Krankenhaus Aufenthalte... Und den Verdienst. Letztlich habe ich nur die Fahrtkosten ersetzt bekommen und das habe ich dann auch so mitgeteilt. Das war für mich damals ein riesiger Schreck das zu erleben. Und eine große Verunsicherung. Gleichzeitig sehe ich das Positive und habe durch mein eigenes praktisches Beispiel gelernt, wie genau eine solche Rentenprüfung abläuft. So eine gewisse latente Angst ist ja immer da , auch bei einer unbefristeten Rente. Ich habe dann später auch die schriftliche Bestätigung für die weitere Rentenberechtigung erhalten.
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