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Experten-Antwort

Volle EM Ehrenamt

von Seb26.01.2017 | 22:56
1508 Ansichten
8 Antworten

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Hallo miteinander, Ich würde gerne eine ehrenamtliche Tätigkeit annehmen, es handelt sich um eine Tätigkeit von 1 x pro Woche für 3,5 h ohne Verdienst. Bei der Tätigkeit muss man in dem Zeitraum (3,5h) ab und zu einige Sachen ausgeben, dazwischen kann man vor sich hindösen.... Muss ich das melden, ist das ein Problem zeitmässig? Ich muss einfach mal wieder unter die Leute und würde es versuchen wollen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Seb,

den detaillierten Ausführungen von „Zweitmeinung“ und den Ausführungen in den ersten beiden Absätzen von „W*lfgang“ schließen wir uns an. Wenn Sie dann die Entscheidung treffen das Ehrenamt auszuüben, sind Sie verpflichtet den zuständigen Rentenversicherungsträger in Kenntnis zu setzen.

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7 Antworten

W*lfgangam 26.01.2017 | 23:16
Hallo Seb, die 'Tätigkeit' als solche ist der DRV bereits im Rahmen der Bewilligung der EM-Rente anzuzeigen - steht bereits in Ihrem Rentenbescheid drin. Das Einkommen und der Umfang der Tätigkeit ist natürlich bedeutungslos, da wird nichts nachkommen, da Sie nicht im Mindesten die Voraussetzungen für eine mögliche Beschäftigung, gemessen an den Kriterien des allgemeinen Arbeitsmarktes, damit erfüllen würden. Sie können die Mitteilung an die DRV damit auch unterlassen - die freuen sich auch über jeden unvermeidbaren Arbeitsaufwand - allerdings würden Sie damit Ihre 'Mitteilungspflichten' verletzen ...also ein 2-Zeiler aufgesetzt (Arbeitsumfang/Verdienst) und gut ist's. Gruß w.
Sebam 26.01.2017 | 23:34
Sie haben Recht, da steht tatsächlich, jede Beschäftigung auch ohne Versienst ist zu melden! Hm da ist mir schon ein bissl mulmig, da die Rente gerade um 3 Jahre verlängert wurde. Danke jedenfalls für die Info
Meyeram 27.01.2017 | 07:21
Hallo Seb, ich würde das nicht an die große Glocke hängen. Machen Sie Ihre Ehrenamt Tätigkeit und gut is.
benachteiligeram 27.01.2017 | 07:58
Dann können Sie auch arbeiten gehen. Sie haben gerade die Rente für 3 (!) Jahre bewilligt bekommen, angeblich da Sie ja NICHT arbeiten können und dann aber 3,5 std. am Tag "ehrenamtlich" tätig sein, da geht mir die Hutschnur hoch. Es gibt Menschen, die können WIRKLICH nicht mehr arbeiten und ihnen wird die EM-Rente verwehrt oder sie bekommen Arbeitsmöglichkeiten aufgedrückt, die es gar nicht gibt. Also mal schön angeben, dass Sie sehr wohl noch über 3 Stunden täglich arbeiten können, Kinokasse oder Sonstiges, da können Sie auch zwischendurch "dösen".
Zweitmeinungam 27.01.2017 | 09:56
Zitat von benachteiliger anzeigen
Schade, dass Ihr Beitrag nicht nur unsachlich ist, sondern auch Tatsachen verdreht und so zu falschen Schlussfolgerungen kommt. Seb´s Tätigkeit wird einmal (!) pro Woche ausgeübt, nicht täglich. Sie wird damit nicht in einer solchen Regelmäßigkeit ausgeübt, dass die Erwerbsminderung hierdurch widerlegt würde oder zumindest in Frage gestellt werden könnte. Sie suggerieren durch Ihre Formulierungen jedoch zumindest eine solche Regelmäßigkeit. Vielleicht haben Sie es ja auch nur falsch verstanden oder dieses Detail übersehen, dann hätten Sie sorgfältiger und genauer lesen sollen. Es ist zunächst auch nicht davon auszugehen, dass eine solche Tätigkeit auf Kosten der Restgesundheit ausgeübt wird. Das kann man aber nur genauer prüfen, wenn man die genauen medizinischen Hintergründe kennt und auch kompetent beurteilen kann. Eine solche ehrenamtliche Tätigkeit einmal pro Woche kann aus medizinischer Sicht sogar sinnvoll sein, um eine gewisse Struktur in der Wochengestaltung wieder zu erlangen oder zu erhalten und damit zumindest eine weitere Verschlimmerung der Erwerbsminderung abzuwenden. Diese Leute erfüllen dann entweder nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, so dass dieses zu Recht erfolgt, oder haben die Möglichkeit, einen berechtigten Anspruch im Rechtsbehelfsverfahren durchsetzen. Wenn dann jedoch auch eine Klage keinen Erfolg hat, kann man möglicherweise davon ausgehen, dass die Eigenwahrnehmung, „wirklich“ nicht mehr arbeiten zu können, möglicherweise objektiv doch nicht stimmt. Irren ist menschlich, das muss für beide Seiten gelten dürfen. Die Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes obliegt indes der Agentur für Arbeit, nicht der Deutschen Rentenversicherung. Seb hat nie behauptet, dass er das kann, und es ist Ihnen auch nicht gelungen, den Gegenbeweis zu führen. Siehe meine Ausführungen oben zu Ihrer falschen Unterstellung unter (mindestens) fahrlässig falscher Hinzufügung der Vokabel „täglich“. Vielleicht hätten Sie vorher einmal durchatmen sollen, bevor Sie wie wild unbedacht in die Tasten hauen...
Drittmeinungam 27.01.2017 | 10:07
Danke Zweitmeinung für die sehr klare und sachliche Antwort an benachteiligter. Ähnliches wollte ich auch antworten, hätte das aber sicher nicht so eloquent formulieren können. Leider wird neben vielen hilfreichen Antworten (vor allem die der Experten) hier immer sehr viel eigene Meinung und Bewertung und Frust rausgehauen. Ich frage mich oft, was solche Leute in einem Forum, in dem Menschen um Hilfe fragen, eigentlich zu suchen haben.
Sebam 27.01.2017 | 11:16
Vielen Dank für die Antworten, vor allen an Zweitmeinung! Ich werde mir das noch mal überlegen obwohl es sogar nur 1 x pro Monat für 3,5 h wäre da ich telefonisch nachfragte und sie noch 3 andere Ehrenamtler haben.
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