Hallo sylvie,
wie bereits von den Vorrednern ausgeführt, stellt die Rente wegen voller Erwerbsminderung einen eigenen Rentenanspruch dar. Damit erfolgt eine komplette neue Berechnung der Rente unter Beachtung des Rechts zum Rentenbeginn sowie der Zeiten bis zum Eintritt der vollen Erwerbsminderung. Nach Ihrer Beschreibung könnte der Eintritt der vollen Erwerbsminderung und damit der Rentenbeginn nach dem 01.07.2014 liegen, so dass die Rente dann ggf. unter Beachtung der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berechnet wird.