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Experten-Antwort

Volle EM hochrechnung

von sylvie13.07.2015 | 18:10
1599 Ansichten
5 Antworten

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Hallo ! Ich bekomme die teilweise EM Rente und müsste aufgrund wesentlicher verschlechterungen nun die volle EM Rente beantragen. Hätte eine Frage zur Berechnung der vollen EM Rente. Meine teilweise EM Rente ist mir noch vor der Rentenreform 2014 zugebilligt worden. Die Verschlechterungen meiner Krankheit ist eingetreten vor ca 4 Wochen. Sollte die volle EM Rente gezahlt werden; würde diese dann hochgerechnet werden bis zum 62 Lbj anstatt wie bisher nur bis zum 60 Lbj. weil die Verschlechterungen und somit der Grund für die volle EM Rente nach dem 01.07.2014 eingetreten sind ?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sylvie,

wie bereits von den Vorrednern ausgeführt, stellt die Rente wegen voller Erwerbsminderung einen eigenen Rentenanspruch dar. Damit erfolgt eine komplette neue Berechnung der Rente unter Beachtung des Rechts zum Rentenbeginn sowie der Zeiten bis zum Eintritt der vollen Erwerbsminderung. Nach Ihrer Beschreibung könnte der Eintritt der vollen Erwerbsminderung und damit der Rentenbeginn nach dem 01.07.2014 liegen, so dass die Rente dann ggf. unter Beachtung der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berechnet wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da Sie bereits eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, kann diese „lediglich“ weitergewährt werden. Dabei bleibt es bei dem bisher festgestellten Leistungsfall und somit auch bei dem bisherigen Recht.

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3 Antworten

W*lfgangam 13.07.2015 | 21:48
Hallo sylvie, neuer Rentenfall/volle EM, neue Berechnungsgrundlagen, also dafür auch Hochrechnung bis 62. Unter Berücksichtigung der bisher gekürzten/halben Entgeltpunkte aus der laufenden Rente mit diesem Abschlagsfaktor. Gruß w.
Die Farbe Schwarzam 14.07.2015 | 08:19
Wenn der ärztliche Dienst feststellt, dass die Verschlechterung ab dem 01.06.2015 (als Leistungsfall=1 Monat vor "Rentenbeginn") eingetreten ist, wird Ihnen die volle EM-Rente unter Berücksichtigung einer Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr berechnet.
Jörgam 15.07.2015 | 07:25
Hallo Zusammen, hierzu habe ich eine Frage in eigener Sache. Ich erhalte eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente ab 04/13, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt wird (arbeitsfähig 3-6h). Mittlerweile geht es mir deutlich schlechter. Wenn im Zuge der Rentenverlängerung eine Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden festgestellt wird, welche Regelung zur Rentenberechnung gilt dann? Ist das ein neuer Leistungsfall nach neuem Recht? Vielen Dank!!
Deutsche Rentenversicherung
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