Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Volle Em-Rente, 400€ hinzuverdienst!

von Gabi24.06.2008 | 22:03
1642 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo zusammen, ab august08 werde ich für 2 jahre eine volle em.rente erhalten. trotz voller rente, habe ich wahrscheinlich die möglichkeit auf 400€ in meiner firma weiterzuarbeiten. muss ich die rv davon in kenntnis setzen? wie soll ich vorgehen? 2.frage: wirkt sich ein mini-job negativ aus, falls ich ggf. nach 2 jahren, einen weitergwährunsantrag für die fortdauer der vollen em-rente stellen müßte? danke gabi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Tat stellt ein Hinzuverdienst von monatlich 400 Euro kein Problem dar... wenn Sie entsprechend Ihrem festgestellten Leistungsvermögen nur stundenweise tätig sind.

Schon deshalb sollten Sie den Rententräger über den Minijob und seinen Umfang unterrichten. Da Sie nur eine Zeitrente erhalten, ist es durchaus interessant im Beruf zu bleiben.

Grundsätzlich kann der Rententräger jederzeit das Vorliegen von Erwerbsminderung auch bei laufender Rente prüfen. Ohne Ihre Mitteilung wird er dies eher tun, da es heute keine Stundenbegrenzung mehr bei den Minijobs gibt.

Darüber hinaus hat der Minijob keine Auswirkungen auf einen Weitergewährungsantrag.

6 Antworten

ich08am 24.06.2008 | 22:24
muss ich die rv davon in kenntnis setzen? die drv bekommt die meldung ja direkt von arbeitgeber wirkt sich ein mini-job negativ aus............ ich würde denken 400€,vielleicht geht doch halbtagsstelle.also 1/2 ew-rente wenn vor 1961 geb. /was sich die drv denkt ? keine ahnung
ich08am 24.06.2008 | 22:36
unter drei Stunden: volle Erwerbsminderungsrente drei bis unter sechs Stunden: halbe Erwerbsminderungsrente sechs und mehr Stunden: keine Erwerbsminderungsrente Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Stichwort Berufsunfähigkeit Im Unterschied zu älteren Versicherten gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind: Es gibt keinen Berufsschutz mehr. Bis Ende 2000 hatten qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Ungelernte Arbeitnehmer hatten diese Möglichkeit nicht. Jetzt gilt für alle Arbeitnehmer das gleiche Recht: Für die Bewilligung der Rente ist nur noch die verbliebene Leistungsfähigkeit ausschlaggebend - unabhängig vom ausgeübten Beruf. Unter Umständen muss daher ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auch einen weniger qualifizierten Job annehmen. :
Jonasam 25.06.2008 | 07:40
Hallo Gabi! 1.) Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten müssen Sie den RV-Träger von Ihrem Mini-Job in Kenntnis setzen, auch wenn dieser eine maschinelle Mitteilung erhalten sollte. Dies können Sie schriftlich machen (Nachweis über Entgelthöhe beifügen). 2.) In der Regel wirkt sich ein Mini-Job nicht nicht auf das Weitergewährungsverfahren aus. Sollten Sie im gleichen Beruf wie vorher arbeiten, kann dies natürlich anders beurteilt werden (muss aber nicht). Wichtig wäre auch zu wissen, ob Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes bekommen (geht aus dem Bescheid hervor), da sich dann der Mini-Job auch schon mal negativ auswirken kann, nicht aber muss. Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass eine Zeitrente nicht verlängert wurde, da der Rentner einen 400 Euro-Job ausübt. MfG Jonas
Gabiam 25.06.2008 | 10:08
hallo jonas, im reha-entlassungsbericht steht, dass mein leistungsvermögen weder als krankenschwester und auf dem allgemeinen arbeitsmark auf unter 3 stunden gemindert ist, so dass eine tätigkeit von wirtschaftlichen nutzen nicht zu erwarten ist. ich habe keine rente wegen einem verschlossenen arbeitsmarkt. danke gabi
Realistam 25.06.2008 | 14:07
Solange Ihre ausgeübte Tätigkeit nicht im Widerspruch zu Ihren festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen steht, dürfen Sie völlig schadlos bis zu 400 €/Monat hinzuverdienen. (Bis zu zweimal jährlich sogar das Doppelte!)
Gabiam 25.06.2008 | 19:58
hallo, was bedeutet diese aussage???? "Solange Ihre ausgeübte Tätigkeit nicht im Widerspruch zu Ihren festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen steht, dürfen Sie völlig schadlos bis zu 400 €/Monat hinzuverdienen" woher weiß ich,ob meine tätigkeit im widerspruch zu meinen gesundheitlichen einschränkungen steht? ich werde weiterhin als krankenschwester arbeiten-bloß mit wesentlich wenigeren stunden! lg gabi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026