Hallo 2015Claudia,
bei einer Rente wegen Erwerbsminderung werden nur Einkünfte aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit und ggf. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Handelt es sich bei den "sonstigen Einkünften" um solche Einkünfte?
Sollte es sich um zu berücksichtigen Hinzuverdienst handeln, würden diese Einkünfte auf einem monatlichen Betrag umgerechnet werden ( 30.000 : 12) und dann Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt. Überschreiten Sie die Hinzuverdienstgrenze, wird Ihnen die Rente nur noch teilweise ausgezahlt.
Eine genaue Berechnung im Forum ist nicht möglich, da die Hinzuverdienstgrenzen individuell ermittelt werden.