Hallo Landoran,
für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente (bei voller Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen unter 3 Stunden täglich) ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente entfallen.
Setzen Sie sich bitte vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mit Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich in Verbindung und schildern Sie genau, was Sie vorhaben. Geben Sie insbesondere an, dass Sie davon ausgehen, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand voraussichtlich unter 3 Stunden täglich liegen wird.