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Experten-Antwort

Volle EM-Rente: Hinzuverdienst

von Landoran25.03.2024 | 15:50
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6 Antworten

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Guten Tag, ich habe vor geraumer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beantragt und soll nun eine volle EM-Rente erhalten. Ich weiß, dass das generell bedeutet, dass ich beim Hinzuverdienst täglich unter 3 Stunden Arbeitszeit bleiben muss. Beim fraglichen Zuverdienst (der ohnehin nur wenige Tage im Monat stattfinden würde) handelt es sich jedoch um selbständige Wellnessmassage in einem Schwimmbad. Bisher war ich dort meist über 3 Stunden (reine Anwesenheit), aber da ja nur ab und zu Massagen gebucht werden, gibt es stets größere Leerlaufzeiten, in denen ich mich ausruhe oder etwas esse, lese usw. Was ich nun gern wissen möchte: kann es die volle EM-Rente gefährden, wenn ich mich länger als 3 Stunden in dem Schwimmbad aufhalte, solange die reelle Arbeitszeit (wo ich wirklich jemanden massiere! ) unter 3 Stunden bleibt? Wenn hingegen auch die Leerlaufzeiten als Arbeitszeit zählen, d.h. wenn ich nur knapp 3 Stunden dort sein darf und davon dann aber nur 1 bis 2 Stunden massiere, wäre der Verdienst so gering, dass sich die Fahrt zum Bad kaum noch lohnt. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße, Landoran

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Landoran,

für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente  (bei  voller Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen unter 3 Stunden täglich) ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente entfallen.

Setzen Sie sich bitte vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mit Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich in Verbindung  und schildern Sie genau, was Sie vorhaben. Geben Sie insbesondere an, dass Sie davon ausgehen, dass der tatsächliche Arbeitsaufwand voraussichtlich unter 3 Stunden täglich liegen wird.

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5 Antworten

Anonymam 25.03.2024 | 16:24
Hallo, solange Sie die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit monatlich 538 Euro nicht überschreiten, wird pauschal unterstellt, dass Sie unter drei Stunden nur arbeiten. Das schließt aber nicht aus, dass der eine oder andere Rentenbezieher trotzdem individuell geprüft wird. In diesem Schreiben wird dann ihre Arbeitszeit gefragt. Ob sich der Medizinischen Dienst dann ihre Ausführungen mit der "reelen" Arbeitszeit anschließt oder nicht wird dann subjektiv vom Medizinischen Dienst entschieden. Ein Restrisiko bleibt also immer.
Landoranam 25.03.2024 | 16:37
Vielen Dank! Eine kurze Nachfrage noch: Falls bei einer Rückfrage festgestellt wird, dass die Massagearbeit das zulässige Maß überschreitet, würde dann statt der vollen EM-Rente nur noch eine teilweise Rente gezahlt, oder müsste ich dann befürchten, dass die Rente komplett gestrichen wird? Nochmals vielen Dank!
Wo ist das Problemam 25.03.2024 | 17:10
Ich verstehe Ihre Frage nicht. Entweder Sie können nicht mehr arbeiten und bekommen dann von der Solidargemeinschaft eine EMR oder Sie können arbeiten, dann erübrigt sich Ihre Frage, dann können Sie solange arbeiten wie Sie wollen, b ekommen dann allerdings aber keine EMR. Das Leben ist kein Wunschkonzert.
Landoranam 25.03.2024 | 17:26
Das war eine Nachfrage zu meiner ersten Frage weiter oben: ich kann ja bis knapp 3 Stunden arbeiten. Aber wie ich schrieb, weiß ich halt nicht, wie es bei einer Kontrollprüfung gewertet wird, wenn ich mich als Wellnessmasseur z.B. 4 Stunden im Schwimmbad aufhalte, aber in dieser Zeit nur 2 Stunden massiere (arbeite) und mich die anderen 2 Stunden ausruhe. Also ob dann nur die 2 Stunden tatsächliche Arbeit gewertet werden oder ob es so angesehen wird, als hätte ich die ganzen 4 Stunden gearbeitet. Und falls Letzteres passiert: für diesen Fall wollte ich wissen, ob ich dann statt voller Rente nur noch teilweise Rente bekäme oder ob sie womöglich ganz gestrichen werden könnte. Ist es jetzt verständlich? Ich arbeite in diesem Massagejob ja nicht über 3 Stunden! Aber wenn die Pausen mitzählen, könnte es trotzdem so betrachtet werden, und für den Fall möchte ich einfach wissen, womit ich dann rechnen müsste.
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