Hallo Sommer,
wenn Sie bisher bereits eine halbe EM-Rente bezogen haben, können Sie bei der vollen EM-Rente etwa mit dem doppelten der halben EM-Rente rechnen. Ob die von Ihnen zwischenzeitlich gezahlten Beiträge bereits bei der ggf. zu zahlenden vollen EM-Rente zu berücksichtigen sind, hängt letztlich vom Leistungsfall der vollen EM-Rente (Zeitpunkt des Eintritts der vollen Erwerbsminderung) ab. Insoweit kann auch ich Ihnen hier nur empfehlen, den Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers abzuwarten.