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Experten-Antwort

Volle EM-Rente und Streaming

von Rudolfus04.06.2019 | 17:18
595 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Da Videospiele spielen eines meiner Hobbys ist und ich die Übertragungen dessen als eine Art Übung, Freizeitbeschäftigung oder auch eine Art Experiment sehe, habe ich habe 4 Fragen zum Thema Volle EM-Rente und Streaming/Live übertagungen im Internet (z.b. Mixer/Twitch/Youtube) 1. Da ich keine 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bin, würde ich gerne wissen ob ich meinen Rentenanspruch verlieren kann, wenn ich gelegentlich länger als 3 Stunden am Tag streame/übertrage, auch wenn dies nur sporadisch und aktuell noch auf Freizeitbasis statt findet? 2. Was und ab wann gilt es als Arbeitszeit? 3. Was würde passieren, wenn ich zu hohe Einnahmen erwirtschaften würde, die über den Freibetrag der Rente hinaus gehen? 4. Darf ich Spenden annehmen oder wird das Streamen dadurch statt einem Hobby zu einem Gewerbe oder Arbeitverhältnis? Die Fragen sind nur Theoretisch, ich verdiene bisher keinerlei Geld, noch steht dies in Aussicht. Zudem ist ungewiss, ob ich überhaupt fähig wäre, dies länger als 3 Stunden am Tag zu machen. Ich vergewissere mich nur gerne im Voraus, bevor ich etwas unternehme. Ich bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudolfus,

sofern Sie mit dem Streaming Ihr Hobby zum Beruf machen wollen und damit steuerpflichtige Einkünfte erzielen (beurteilen wird dies das Finanzamt), gehen Sie einer selbständigen Tätigkeit nach. Eventuell sollten Sie zu diesem Thema einen Steuerberater aufsuchen.

Eine selbständige Tätigkeit kann je nach zeitlichem Umfang (die Grenzen sind Ihnen ja bekannt) Einfluss auf das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung haben.

Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt 6.300 Euro. Sobald Sie über 6.300 Euro im Kalenderjahr verdienen, wird der über dieser Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. 40 Prozent davon werden dann auf die Rente angerechnet.

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2 Antworten

Rodericham 04.06.2019 | 18:36
Verweisungstätigkeiten: Spieletester/Verkäufer /Schauspieler/Moderator/Bediener einfacher Geräte
guckmalam 04.06.2019 | 19:04
Ein Blick in den Rentenbescheid und alle Ihre Fragen werden sofort beantwortet!
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