Hallo Rudolfus,
sofern Sie mit dem Streaming Ihr Hobby zum Beruf machen wollen und damit steuerpflichtige Einkünfte erzielen (beurteilen wird dies das Finanzamt), gehen Sie einer selbständigen Tätigkeit nach. Eventuell sollten Sie zu diesem Thema einen Steuerberater aufsuchen.
Eine selbständige Tätigkeit kann je nach zeitlichem Umfang (die Grenzen sind Ihnen ja bekannt) Einfluss auf das weitere Vorliegen von Erwerbsminderung haben.
Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt 6.300 Euro. Sobald Sie über 6.300 Euro im Kalenderjahr verdienen, wird der über dieser Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. 40 Prozent davon werden dann auf die Rente angerechnet.