Hallo Jasmin,
neben dem Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente dürfen bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdient werden.
Wenn Ihr monatliches Entgelt nicht höher als 400 Euro ist, kann grundsätzlich auch davon ausgegangen werden, dass die Arbeitszeit täglich weniger als 3 und wöchentlich weniger als 15 Stunden beträgt.
Eine gesonderte Überprüfung der Arbeitszeit findet in diesen Fällen i. d. R. nicht statt.