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Volle EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit?

von Minni29.04.2010 | 10:59
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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liebe Experten mein Antrag auf Umwandlung der tw EM-Rente wird wahrscheinlich abgelehnt, weil der Gutachter, bei dem ich heute war, mich weiterhin für halbschichtig arbeitsfähig hält, allerdings nicht mehr in meinem Beruf. Ich bin 1953 geboren und habe mehr als 40 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt und bin seit einem halben Jahr arbeitslos mit Mini-Job. Ich meine , mal gelesen zu haben, dass es die frühere Berufsunfähigkeits-Rente zwar nicht mehr gibt,aber unter bestimmten Umständen doch die volle EM-Rente, wenn man im erlernten und bisher ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Können sie mir darüber Informationen geben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Minni,

wir weisen auf die Ausführungen von Aha hin.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

Ahaam 29.04.2010 | 11:11
Die aktuelle Rechtslage kennt nur die volle EM (Leistungsfähigkeit unter 3 Std./Tag - volle Rente) teilweise EM (mehr als 3 weniger als 6 Std. LF/Tag - halbe Rente) und die teilweise EM wegen BU (LF allg. über 6 Std. nicht aber im Beruf - halbe Rente). Möglicherweise sind Sie aber auch teilw. EM im Sinne einer Leistungsfähigkeit von 3-6 Std. (ungeachtet der BU) - dann könnte aufgrund der bestehenden Arbeitslosigkeit eine volle EM-Rente (auf Zeit) wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt in Frage kommen. Altersrente (ab 60.Lj.) wegen BU können Sie aufgrund Ihres Jahrgangs nicht mehr geltend machen!
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