Es ist eine Befristung von insgesamt bis zu neun Jahren möglich. Allerdings kann auch eine ohne Befristung gewährte Erwerbsminderungsrente entzogen werden, wenn sich der Gesundheitszustand entsprechend gebessert hat.
Eine Ausnahme bilden die Erwerbsminderungsrenten, die auch unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage gezahlt werden (sogenannte Arbeitsmarktrenten); diese werden auch über neun Jahre hinaus befristet gewährt.