Hallo Meggy65,
von Seiten der Rentenversicherung bestehen hinsichtlich Urlaub keine Einschränkungen. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt (nicht nur vorübergehender Aufenthalt) könnten aber unter bestimmten Umständen Besonderheiten zu beachten sein - Sie sollten sich dann unbedingt vorab persönlich beraten lassen.
Was andere Leistungsträger (bezüglich der "Aufstockung") anbelangt, können wir dazu keine Auskunft geben. Sie müssten sich bitte an die zahlende Stelle wenden.