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Experten-Antwort

Volle EM und Harz 4, recht auf Urlaub?

von Meggy6501.05.2019 | 18:17
488 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 2009 einevolleerweebsmindeungsrente und werde vom jobcenter aufgestockt. Nun meine frage: wielange darf ich in Urlaub und muss ich den Urlaub anmelden? Bekomme ja keine arbeitsangebote oder so. Wie sieht es mit La geren Auslandsaufenthalt aus. Mit frdl. Gruß meggyy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meggy65,

von Seiten der Rentenversicherung bestehen hinsichtlich Urlaub keine Einschränkungen. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt (nicht nur vorübergehender Aufenthalt) könnten aber unter bestimmten Umständen Besonderheiten zu beachten sein - Sie sollten sich dann unbedingt vorab persönlich beraten lassen.

Was andere Leistungsträger (bezüglich der "Aufstockung") anbelangt, können wir dazu keine Auskunft geben. Sie müssten sich bitte an die zahlende Stelle wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

Sanderam 01.05.2019 | 18:35
Wollen Sie ins Mittelgebirge verreisen (Harz)? Wieso beziehen Sie Alg 2,wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und das seit 10 Jahren? Arbeitsmarktrente? Dann ja, aber dann müsste es auch Vermittlungsbestrebungen geben, weil 3-6 Stunden erwerbsfähig. Ansonsten passt es irgendwie nicht! Auch Alg 2 Bezieher dürfen in den Urlaub, aber das müssen Sie beim Jobcenter erfragen und genehmigen lassen. Falls Sie wirklich da hin gehören.
Max4.0am 01.05.2019 | 18:47
Vielleicht meint er/sie Grundsicherung? siehe: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2… Nach neuerer Gesetzgebung darf man aber wohl tatsächlich nicht mehr als 4 Wochen Auslandsaufenthalt bei Bezug von EM und/oder Grundsicherung leisten. Ist ja der Hammer. https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/residenzpflicht-b…
Schorscham 01.05.2019 | 18:52
Zitat von Sander anzeigen
Ich vermute ebenfalls, dass es sich um eine "Arbeitsmarktrente" handelt. JEDER Arbeitslosengeld_2-Empfänger muss dem JobCenter jederzeit zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Es besteht Anspruch auf eine bezahlte Abwesenheit von 21 Tagen pro Jahr. Diese ist zeitnah beim zuständigen Fallmanager zu beantragen und kann auch abgelehnt werden. MfG
Max4.0am 01.05.2019 | 19:13
Bei voller Erwerbsminderungsrente und Aufstockung kann man aber schlecht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist in sich nicht logisch, würde ich meinen.
Sanderam 01.05.2019 | 19:40
Daher ja die Frage :Arbeitsmarktrente?Sonst wäre es bei voller EMR Grundsicherung (aber nicht vom Jobcenter) falls auf Dauer, bei befristet Hilfe zum Lebensunterhalt (auch nicht vom Jobcenter). Bei Arbeitsmarktrente Jobcenter, dann aber mit Vermittlung in Halbtagsjob, da eigentlich nur teilweise EMR, bloß z. Zt. kein solcher vorhanden. Es gibt aber in der Praxis Fälle, wo sich Leute mit voller EMR beim Jobcenter melden und die aus Unwissenheit auch noch mitmachen. Ich denke trotzdem, dass es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt, die ja immer zu befristen ist.
Max4.0am 01.05.2019 | 20:39
Ich verstehe. Ich bin irrtümlich davon ausgegangen, dass Grundsicherung immer von der AfA kommt.
KSCam 01.05.2019 | 21:09
Aus Sicht der DRV darf ein EM Rentner in Urlaub fahren. Sollte es von der Seite, die die Rente aufstockt Einschränkungen geben, dann müssen Sie sich dort erkundigen. Im Rentenforum sind Sie falsch mit dieser Fragestellung!
Sanderam 01.05.2019 | 21:23
Ja, bei Erwerbsfähig werden Leistungen von AfA oder Jobcenter erbracht. Bei Erwerbsgeminderten ist i. d. R. das Sozialamt zuständig. Mit Ausnahme der Arbeitsmarktrente und der Nahtlosigkeit Alg 1.Leider kann man hier mit den Angaben nur mutmaßen. Es muss ja einen Grund geben, dass das Jobcenter involviert ist.
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