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Volle EM und Kleingewerbe

von doneta17.02.2011 | 01:34
1591 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, vielleicht wurde meine Frage schon einam gestellt, doch leider funktioniert die Suche nicht, dh. ich komme immer nur zu den Erläuterungen. Ich, Jahrgang 1952, beziehe eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Ich würde gern einige im Rahmen meines Hobbys selbstgestaltete Sachen verkaufen. Der Gewinn aus dem Verkauf würde monatlich nicht annähernd die Zuverdienstgrenze erreichen. Wäre eine Gewerbeanmeldung und somit die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit rentenschädlich? Gruß,Doneta

2 Antworten

-am 17.02.2011 | 08:54
Hallo Doneta, die Gewerbeanmeldung ist für einen Erwerbsminderungsrentenbezieher nicht schädlich. Dies gilt auch für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit neben dem Rentenbezug. Sofern sich Ihr Leistungsvermögen nicht geändert hat seit dem Rentenbeginn wirkt sich bei einem Selbständigen ein Hinzuverdienst bis 400 € auf die Höhe der Rente nicht negativ aus. Beachten Sie bitte, dass für denGrenzwert von 400 € bei einem Selbständigen der "Gewinn" aus der selbständigen Tätigkeit maßgebend ist. Melden Sie Ihre selbständige Tätigkeit Ihrem zu-ständigen Rentenversicherungsträger. Dieser wird sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen und entsprechende Nachweise über die Höhe des Gewinns (z.B. Einkommensteuerbescheid)verlangen.
donetaam 18.02.2011 | 00:43
Vielen Dank für die informative Antwort. Gruß, Doneta
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