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Experten-Antwort

Volle EMR Arbeitszeit / wie melden?

von Rose09.06.2023 | 13:36
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen. Ich beziehe seit 2016 volle Erwerbsminderungsrente. Seit 2018 unbefristet. Durch steigende Kosten etc. muss / möchte ich etwas dazuverdienen. Ich habe die Möglichkeit als Schulbegleiterin ein Kind zu unterstützen. Was bedeutet unter 3 Stunden genau pro Tag? Es wäre mit meiner Erkrankung vertretbar es zu versuchen. Ich möchte auf keinen Fall aber meine Rente gefährden. Sind 5x 3 Stunden (15 Stunden sind ausgeschrieben) ok? Oder dürfen es nur 2:59 Minuten sein? Was genau muss ich der Rentenkasse senden? Eine AG Bescheinigung, den ganzen Arbeitsvertrag? Ein weiteres Angebot habe ich vorliegen. Als Nachtbereitschaft in einer Wohngruppe. Arbeitszeit 22-06 Uhr, wobei man da nur schläft und ja unter 3 Stunden richtig bezahlt wird, der Rest ist eine Pauschale. Wenn etwas ist ruft man die Fachkraft, diese übernimmt dann. Ich möchte wirklich versuchen die gestiegenen Mehrkosten selbst zu tragen, aber kein Risiko eingehen. Vielen Dank für Antwort und ein schönes Wochenende.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rose,

der Rentenanspruch kann unter Umständen entfallen, wenn Sie über ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich.

Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, ob und wie sich die jeweilige Beschäftigung auf Ihre Rente auswirkt. Die Meldung kann zunächst formlos erfolgen.

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Legalam 09.06.2023 | 15:23
Das diese Art der Bezahlung illegal wäre, muss man glaube ich nicht erwähnen! 22 bis 6 Uhr sind 8 Stunden. Wenn da der AG nur 3 Stunden bezahlt, dann ist das nicht legal. Eine geringe pauschale Abgeltung bei Nachtarbeit sowieso nicht.
Roseam 09.06.2023 | 21:59
Arbeitszeit 22-06 Uhr, wobei man da nur schläft und ja unter 3 Stunden richtig bezahlt wird, der Rest ist eine Pauschale.
Das diese Art der Bezahlung illegal wäre, muss man glaube ich nicht erwähnen! 22 bis 6 Uhr sind 8 Stunden. Wenn da der AG nur 3 Stunden bezahlt, dann ist das nicht legal. Eine geringe pauschale Abgeltung bei Nachtarbeit sowieso nicht.
Ich habe da keine Erfahrung. Vorstellungsgespräch war noch nicht. Sie sagte am Telefon dass man um 22 Uhr kommt, die Zeit von 00-05.30 pauschal vergütet würd. Da man ja in der Regel schläft. Es ist eine Einrichtung vom Kinderschutzbund. Ich denke illegal machen sie da nichts. Aber was heißt unter 3 Stunden konkret? Wären 5x3 Stunden Schulbegleitung ok? Oder muss ich dann auf 02 Stunden 55 Minuten bestehen? Vielen Dank für die Antworten.
DRVam 10.06.2023 | 08:58
Das diese Art der Bezahlung illegal wäre, muss man glaube ich nicht erwähnen! 22 bis 6 Uhr sind 8 Stunden. Wenn da der AG nur 3 Stunden bezahlt, dann ist das nicht legal. Eine geringe pauschale Abgeltung bei Nachtarbeit sowieso nicht.
Ich habe da keine Erfahrung. Vorstellungsgespräch war noch nicht. Sie sagte am Telefon dass man um 22 Uhr kommt, die Zeit von 00-05.30 pauschal vergütet würd. Da man ja in der Regel schläft. Es ist eine Einrichtung vom Kinderschutzbund. Ich denke illegal machen sie da nichts. Aber was heißt unter 3 Stunden konkret? Wären 5x3 Stunden Schulbegleitung ok? Oder muss ich dann auf 02 Stunden 55 Minuten bestehen? Vielen Dank für die Antworten.
Es gibt da keine konkreten Antworten. Jeder Fall wird individuell betrachtet. Hier im Forum gibt es dazu nur „Meinungen“ die Ihnen aber konkret nicht helfen. Wenn Sie die Absicht haben zu arbeiten, teilen Sie dies im Vorfeld detailliert Ihrem zuständigen Rententräger mit und warten Sie die Antwort ab. Nur dann wissen Sie, ob und wenn, welche Konsequenzen die Arbeitsaufnahme für Sie hätte. Alle Antworten hier im Forum sind rein spekulativ und nicht rechtsverbindlich!
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