Hallo Rose,
der Rentenanspruch kann unter Umständen entfallen, wenn Sie über ihr festgestelltes Restleistungsvermögen hinaus arbeiten. Das Restleistungsvermögen beträgt bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich.
Bitte melden Sie jede Erwerbstätigkeit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort erfahren Sie auch, ob und wie sich die jeweilige Beschäftigung auf Ihre Rente auswirkt. Die Meldung kann zunächst formlos erfolgen.
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung