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Experten-Antwort

volle EMR auch aufgrund verschlossenem Arbeitsmarktes

von Justine16.05.2022 | 22:34
133 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich (52) beziehe voller EMR aufgrund einer 10-jährigen, vorangegangen psychischen Erkrankung. Nun möchte/muss ich selbst wieder etwas tun und für den Unterhalt meines Sohnes etwas dazuverdienen. In meiner Situation finde ich keine adäquate Aufgabe entsprechend meine Qualifikation (Mgmt.), sondern nur einfachere Tätigkeiten (Datenpflege). Dies ist aber nur auf Honorarbasis möglich, jedoch bis zu max. 700,- Brutto (schwankend) bei 2 unterschiedlichen AG im Monat. Eine Kürzung meiner Rente würde ich in Kauf nehmen. Muss ich jetzt jedoch den ganzen Verlust meiner EM-Rente erwarten, auch wenn ich meine Zeiten einhalten? Was passiert mit mir, wenn ja? Gibt es Qualifizierungsmaßnahmen für höhe rqualifizierte Tätigkeiten in meiner alten IT-Branche, um auch mit 52 noch gemäß Qualifizierung wieder Fuß fassen zu können?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.05.2022 | 09:07

Hallo Justine.

Erhalten Sie denn eine Arbeitsmarktrente oder wird die EMR gezahlt, weil Sie tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können? Ist es eine Zeitrente und wird alle paar Jahre überprüft?

Bei einer Arbeitsmarktrente gebe ich Valzuun Recht. Wenn Sie dann mehr als 3 Stunden täglich / 15 Stunden wöchentlich arbeiten, werden Sie nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. In diesem Fall könnte evtl. auch eine Qualifizierung im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe gezahlt werden. Die Hinzuverdienstgrenzen sind dann auch höher, aber individuell errechnet. Es müssten dann geprüft werden, ob und in welchem Umfang Ihr Einkommen anzurechnen ist.

Wenn Sie eine volle EMR aus gesundheitlichen Gründen bekommen und aus diesen Gründen nicht mehr als 3 Stunden arbeiten können, würde bei Einhaltung der zeitlichen Vorgaben von unter 3 Stunden täglich / 15 Stunden wöchentlich der Hinzuverdienst die Grenze von 6300,00 Euro brutto im Kalenderjahr übersteigen und die Rente um ca. 70 Euro monatlich vermindern. Eine Qualifizierungsmaßnahme würden Sie über die Rentenversicherung nicht erhalten können.

Aber Sie gehen auch das Risiko ein, dass bei Aufnahme einer Tätigkeit das weitere Vorliegen einer Erwerbsminderung überprüft wird und der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass Sie möglicherweise wieder in größerem zeitlichen Umfang arbeiten können. Im Extremfall könnte das tatsächlich die Entziehung der Rente zur Folge haben.

Moderatoren-Antwortam 19.05.2022 | 11:46

Liebe User,

ich musste einige Kommentare löschen. Bitte bleiben Sie bei der Sache und werden Sie nicht persönlich.

Ihr Admin

14 Antworten

Valzuunam 17.05.2022 | 08:36
Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit von mind. 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden in der Woche ausüben, gilt der Arbeitsmarkt für Sie nicht mehr als verschlossen, damit steht Ihnen nur noch die teilweise, also halbe, Erwerbsminderungsrente zu. Danach ist zu prüfen, ob auf diese der Hinzuverdienst anzurechnen ist. Auch wenn der Umfang Ihrer selbstständigen Tätigkeit diese Stundenanzahl nicht erreicht ist natürlich zu prüfen, ob, und in weit, Hinzuverdienst anzurechnen ist. Natürlich kann auch jederzeit medizinisch geprüft werden, ob Sie überhaupt noch erwerbsgemindert sind. Sollten die Mediziner in diesem Fall zu dem Ergebnis kommen, dass Sie wieder mind. sechs Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können fiele die Rente weg. Ob, und ggf. wann, bei Ihnen (mit oder ohne Anlass) eine solche Prüfung initiiert wird und was dabei herauskäme vermag hier logischerweise niemand zu sagen.
Justineam 17.05.2022 | 16:34
Ich habe nicht davon gesprochen, dass ich mehr als 3 h/d arbeite. Mal würde ich 1 - 2 h für die eine Firma arbeiten und hänge 0.9 für die andere Firma hintendran, oder umgekehrt. Dies tue ich auch am WE und vorwiegend zu Hause mit meinem Computer per remote. Was heißt eigentlich weniger als 3 h/d. 5 min? oder 30 min? Diese Tätigkeiten wechseln oft im Aufwand je nach Auftragslage des Auftragsgeber. Ich habe keine Festanstellung gefunden. Und dies sind weniger wertige Tätigkeiten, die vorallem nach Stück bezahlt werden. Man könnte auch sagen ich wäre Tagelöhner im Wechsel. Die eine Firma ist schön länger aktuell, aber sehr wetterabhängig. Es kann auch passieren ich kann nicht jeden Tag in der Woche arbeiten, weil kein Platz frei ist. Und wenn es mir nicht gut geht, muss ich Bescheid geben und arbeite gar nicht. Kommt auch vor.
Justineam 17.05.2022 | 16:51
Ich habe keine Begrenzung auf 15 Gesamtstunden in der Woche in den Vorgaben gefunden. Es heißt täglich weniger als 3 Std. Also ist doch auch max. 20 h an insgesamt 7 Tagen möglich, oder nicht? Sorry, ich habe mir dies nicht ausgedacht erst recht nicht ausgedacht, sondern wollte nur eine Weiterbildung in Form von Teilhabe am Arbeitsplatz haben, was abgelehnt wurde schon vor meinen Antrag zur Beratung mit der Begründung, dies schaffen Sie eh nicht. Der Antrag wurde zu einer Rente umgewandelt, auch auf Druck meines alten AG, der in Form des SB-Auftragten gemeinsam mit der KSV und mir bei der DRV Bund vorsprach. Nun habe ich das Dilemma, das ich aufgrund meiner Behinderung meinen Arbeitplatz verlor und dies mit Wissen der DRV und KSV, die ich selbst zum BEM-Verfahren meines alten AG einlud, um eben eine Weiterbildung zu besprechen und somit meinen Arbeitsplatz zu sichern. Mir wurde sogar vom KSV nahegelegt, der ebenfalls mit der DRV zusammenarbeitete, auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten, da ich eh keinen Erfolg hätte.
Justineam 17.05.2022 | 16:58
Es handelt sich um eine unbefristete Rente mit keiner ausdrücklichen Prüfung durch einen Gutachter. Jedenfalls verstehe ich dies so, da ich keinen solchen Passus fand, was auch bedeuten kann, ich verstehe dies Formulierungen nicht korrekt.
?am 17.05.2022 | 17:07
Leiden sie an einer Erkrankung aus dem schizophrenen Umfeld ?
Justineam 17.05.2022 | 18:29
Wenn eine Psychose dazugehört, ja?
Iwanuschkaam 17.05.2022 | 18:42
An sich ist die Rede davon, dass Tätigkeiten, die sowohl im Zeitrahmen als auch im erlaubten Hinzuverdienst liegen, Renten unschädlich sind. Möchten Sie die Rente behalten, gilt es, sich an die Vorgaben zu halten. Ist Ihnen nicht vordergründig an der Rente gelegen, können Sie arbeiten, so viel Sie wollen. Teilzeit könnten Sie sowieso, Sie erhalten die Vollrente ja nur in Ermangelung einer solchen Stelle. Was passiert, wenn die aufgenommene und gemeldete Tätigkeit zu Überprüfung der Rentenberechtigung und deren Einstellung führt? Dann sind Sie wieder ein normaler Arbeitnehmer, der entweder einen Arbeitsplatz inne hat, sich selbstständig macht oder eine adäquate Anstellung, auch mit Hilfe der Arbeitsvermittlung, sucht. Oder vom Ersparten lebt. Oder vom (Ehe) Mann. Was hier in letzter Zeit kundgetan wurde, es gibt bei einigen Rententrägern wohl derzeit ein Pilotprojekt, bei dem Erwerbsgeminderte versuchen dürfen zu arbeiten, ohne dass die Rentenberechtigung trotz Tätigkeit in Frage gestellt wird. Vielleicht wäre das etwas für Sie?
?am 17.05.2022 | 20:06
Ihre Krankheit merkt man daran, wie sie schreiben. Sehen sie zu, dass sie ihre Rente nicht riskieren, sie haben am Arbeitsmarkt keine Chance mit Schizophrenie.
Justineam 17.05.2022 | 20:12
Sorry, ich glaube der letzte Eintrag ist nicht ganz sachlich. Aber da dies meine erste EM-Rente ist, fehlt mir sicherlich die Interpretationshoheit. Deshalb würde ich gern noch einmal den Account der DRV um eine Antwort bitten.
Valzuunam 18.05.2022 | 00:28
Es ist kompliziert. Blendet man den Teil „verschlossener Arbeitsmarkt“ aus geht es immer nur darum, wozu Sie gesundheitlich objektiv in der Lage sind. Was Sie tatsächlich tun steht auf einem anderen Blatt und ist ggf. ein Indiz oder Anlass für eine (neue) Prüfung. Hier gelten 3 (bzw. 6) Stunden am Tag unter den arbeitsmarktüblichen Bedingungen. Beim „verschlossen Arbeitsmarkt“ ist aber auf die Definition aus dem Recht der Arbeitslosenversicherung zurückzugreifen (die Rentenversicherung hat mit dem Arbeitsmarkt ja eigentlich auch nichts zu schaffen)-und da geht es dann eben (auch) um 15 Stunden je Woche. Was bei Selbstständigen sich schwer konkret zu greifen bzw. zu belegen ist. Und so wird sich das letztlich nur ganz konkret im Einzelfall klären lassen, nicht im Forum.
Justineam 18.05.2022 | 16:32
Danke für die vielen Antworten. Ich habe jetzt die DRV selbst nocheinmal angemalt, ob sie meinem Plan zu stimmen können.
Justineam 18.05.2022 | 16:33
Schizophrenie ist es nicht. Aber dies muss ich hier nicht erklären.
Nein wirklich nicht...am 18.05.2022 | 17:16
... hier ist es üblich, gehässige Laiendiagnosen auszuspucken, um Menschen zu diffamieren, die man nicht kennt. Es laufen hier einige Subjekte herum, die glauben, Diagnosen würden etwas über Menschen aussagen und zwar idealerweise die Diagnosen, die sie selbst stellen, um hier andere zu verletzen und bloßzustellen. Machen Sie sich nichts draus, die sind unbelehrbar.
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