Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle EMR Minijob 520,- €

von Honig im Kopf16.09.2022 | 11:18
257 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Frau erhält eine unbefristetete volle EM Rente und macht einen Minijob. Jetzt im Oktober´22 steigt der Mindestlohn auf 520,- €, vorher waren es ja 450,- €. Gilt das auch für sie, wäre es unschädlich? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Honig im Kopf,

die Hinzuverdienstgrenze für eine volle EM-Rente beträgt aktuell 6.300 EUR im Kalenderjahr. Gleichzeitig sollte der Hinzuverdienst im Rahmen des Leistungsvermögens von unter 3 Stunden täglich erarbeitet werden.

Eventuelle Änderungen des Hinzuverdienstrechts befinden sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren – hierzu können noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Abschlägeam 16.09.2022 | 12:04
Hallo Honig im Kopf, so lange die Arbeitszeit weiterhin nicht überschritten wird, wäre es wohl weiterhin kein Problem (die DRV hat ja wohl seinerzeit zugestimmt). Noch ist allerdings weiterhin die Zuverdienstgrenze von 6.300 EUR/Jahr maßgeblich. Die Bundesregierung arbeitet ja aber gerade daran, die Freibetragsgrenzen neu zu regeln, noch ist dies aber kein 'Gesetz'. Für 2022 wäre die Freibetragsgrenze von 6.300 EUR mit 9x450,00 plus 3x520,00 mit insgesamt 5.610,00 EUR immer noch unterschritten. Und dann sollten Sie die Nachrichten in den nächsten Wochen verfolgen. Alles Gute!
----am 16.09.2022 | 13:07
Entgeltgrenze für Minijobs steigt auf 520 Euro monatlich Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweils aktuell geltenden Mindestlohn möglich ist. Erhöhungen des Mindestlohns führen zukünftig automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Jonnyam 16.09.2022 | 12:55
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
@Abschläge Auch das ist leider - wie schon bei iHrem Beitrag zu den freiwilligen Mindestbeiträgen - nicht zutreffend. Die 6300 € ergaben sich schon bisher aus dem 14-fachen von 450 €!!! Die Hinzuverdienstgrenze für EM-Renten soll sich erst ab 2023 ändern und wird dann wohl für das Kalenderjahr 17.823,75 € betragen (14-fache der Bezugsgröße für 2023 mal drei Achtel ) Also Verabschiedung des 8. SGB-IV-Änderungsgesetzes abwarten.
KSCam 16.09.2022 | 13:59
12 mal 520 € verdient sind auch künftig mit 6240 € noch keine 6300 €. Also kein Problem, v.a. weil wir relativ sicher sein können dass sich ab 2023 die Grenze von 6300 € ändern wird. Verfolgen Sie die Presse und das Forum. Bin mir sicher dass es keine 2 Stunden dauert, dass irgendeiner zu gegebener Zeit die Bundestagsentscheidung hier postet. Schönes WE
Abschlägeam 16.09.2022 | 13:56
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Für 2022 wäre die Freibetragsgrenze von 6.300 EUR mit 9x450,00 plus 3x520,00 mit insgesamt 5.610,00 EUR immer noch unterschritten.
@Abschläge Auch das ist leider - wie schon bei iHrem Beitrag zu den freiwilligen Mindestbeiträgen - nicht zutreffend. Die 6300 € ergaben sich schon bisher aus dem 14-fachen von 450 €!!! Die Hinzuverdienstgrenze für EM-Renten soll sich erst ab 2023 ändern und wird dann wohl für das Kalenderjahr 17.823,75 € betragen (14-fache der Bezugsgröße für 2023 mal drei Achtel ) Also Verabschiedung des 8. SGB-IV-Änderungsgesetzes abwarten.
Hallo Jonny, die 6.300 EUR sind ein Jahresbetrag. Und wenn in 2022 9 x 450,00 EUR (Januar bis September) verdient wurden, sind dies 4.050,00 EUR. Dazu kommen dann noch 3 x 520,00 EUR (Okt.-Dez.) = 1.560,00 EUR. Zusammen also 5.610,00 EUR. Und das sind 690,00 EUR weniger als die 'erlaubten 6.300,00 EUR. Es ist doch völlig unerheblich, wie seinerzeit die 6.300,00 EUR mal 'pauschaliert' errechnet worden waren (12x450 + 1x Urlaubsgeld + 1x Weihnachtsgeld). Und selbst in 2022 wäre nun also noch Luft für ein 'volles Monatsgehalt' Weihnachtsgeld :-) Und dass für 2023 die endgültige Gesetzgebung abgewartet werden muss, hatte ich auch erwähnt. Was also war falsch an meiner Antwort?
Jonnyam 16.09.2022 | 19:02
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Sorry, da lag ich falsch. Sie haben ja sehr wohl zwischen Hinzuverdienstgrenze (=Freibetrag) und tatsächlichem Hinzuverdienst im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung unterschieden und deutlich gemacht, dass letztere noch nicht die Hinzuverdienstgrenze erreicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026