Für 2022 wäre die Freibetragsgrenze von 6.300 EUR mit 9x450,00 plus 3x520,00 mit insgesamt 5.610,00 EUR immer noch unterschritten.
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@Abschläge
Auch das ist leider - wie schon bei iHrem Beitrag zu den freiwilligen Mindestbeiträgen - nicht zutreffend.
Die 6300 € ergaben sich schon bisher aus dem 14-fachen von 450 €!!!
Die Hinzuverdienstgrenze für EM-Renten soll sich erst ab 2023 ändern und wird dann wohl für das Kalenderjahr 17.823,75 € betragen (14-fache der Bezugsgröße für 2023 mal drei Achtel )
Also Verabschiedung des 8. SGB-IV-Änderungsgesetzes abwarten. [/quote]
Hallo Jonny,
die 6.300 EUR sind ein Jahresbetrag. Und wenn in 2022 9 x 450,00 EUR (Januar bis September) verdient wurden, sind dies 4.050,00 EUR. Dazu kommen dann noch 3 x 520,00 EUR (Okt.-Dez.) = 1.560,00 EUR.
Zusammen also 5.610,00 EUR. Und das sind 690,00 EUR weniger als die 'erlaubten 6.300,00 EUR.
Es ist doch völlig unerheblich, wie seinerzeit die 6.300,00 EUR mal 'pauschaliert' errechnet worden waren (12x450 + 1x Urlaubsgeld + 1x Weihnachtsgeld).
Und selbst in 2022 wäre nun also noch Luft für ein 'volles Monatsgehalt' Weihnachtsgeld :-)
Und dass für 2023 die endgültige Gesetzgebung abgewartet werden muss, hatte ich auch erwähnt.
Was also war falsch an meiner Antwort?