Bei einer erstmaligen Bewilligung der Zeitrente kann die Befristung für längstens drei Jahre erfolgen. Die Befristung kann mehrfach verlängert werden. Eine Befristung kann max. für eine Gesamtdauer von neun Jahren erfolgen. Da nach Ablauf dieses Zeitraums unterstellt wird, dass die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist, ist die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit dann unbefristet zu leisten.
Die maximale Befristung (neun Jahre) gilt jedoch nicht für eine sogenannte "Arbeitsmarktrente". Diese Befristung kann mehrfach z.B. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze verlängert werden.