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Experten-Antwort

Volle EMR und 2 * 6h in der Woche

von Thomas M.14.11.2016 | 18:57
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Im Rahmen meiner vollem EMR hätte ich die Möglichkeit einen Minijob anzunehmen bei dem ich allerdings 2x in der Woche jeweils 6 - 6,5 Stunden arbeiten müsste. Bei 10€ Stundenlohn käme ich im Monat auf 7 Arbeitstage und ca. 420 - 450€. Soweit alles OK. Wie verhält es sich aber mit der Arbeitszeit.. könnte ich da Probleme bekommen da ich ja 6 Stunden arbeiten gehe und nicht wie festgestellt 0-3h tgl. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Was passiert wenn die Knappschaft eine Abfrage macht und rauskommt, das ich mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann ? Die Arbeitszeiten müssen ja im Rahmen des Mindestlohngesetzes festgehalten werden und wären somit nachweisbar. Soll ich einfach machen... oder "schlafende Hunde wecken" durch einen Anruf bei der Knappschaft und Nachfragen... wobei man sich ja auf tel. Auskünfte nicht verlassen kann. Jeder erzählt einem was anderes... der eine sagt "kein Problem" solange du bis 450€ verdienst interessiert es keinen... andere sagen "ich wäre da vorsichtig" mit mehr als 3h täglich. Ich bin irgendwie hin- und hergerissen... aber ich brauch das Geld zum überleben.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.11.2016 | 10:01

Hallo Thomas M.,

grundsätzlich wäre der Minijob zulässig.

Eine Überprüfung / Nachuntersuchung durch die Knappschaft-Bahn-See kann nicht ausgeschlossen werden.

3 Antworten

Schorscham 14.11.2016 | 19:16
Vor allem sollten Sie sich mal fragen, ob Sie tatsächlich voll erwerbsgemindert sind, wenn es Ihnen offenbar nichts ausmacht, 6 bis 6,5 Stunden am Stück zu arbeiten. Natürlich kann es sein, dass Sie auf Kosten Ihrer Restgesundheit arbeiten und dass Ihnen diese Arbeitszeit aus sozialmedizinischer Sicht eigentlich nicht zugemutet werden kann. Ob das aber tatsächlich so ist oder ob Sie vielleicht leistungsfähiger sind als bisher angenommen wurde, entscheidet im Zweifelsfall ein sozialmedizinische Gutachter. Tatsächlich dürften Sie als Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nur unter 3 Stunden täglich arbeiten, wenn man die gesetzliche definition streng auslegt. Dass es auch DRV-Sachbearbeiter gibt, die "etwas großzügiger" sind, steht auf einem anderen Blatt. Ob Ihre Tätigkeit ein erneutes Überprüfungsverfahren auslöst, kann kein Außenstehender beurteilen. Es ist aber durchaus möglich. MfG
W*lfgangam 14.11.2016 | 19:28
Hallo Thomas M. > Wie verhält es sich aber mit der Arbeitszeit. Erst wenn eine regelmäßige tgl. Arbeitszeit von mind. 3 Std. tägl./5-Tage-Woche - gemessen an den Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes möglich wäre, sind Fragen zur (noch) bestehenden EM berechtigt. Nebenbei: Schlafende Hunde müssen Sie erst bei _Aufnahme_ einer Beschäftigung wecken, da die Aufnahme jeder Beschäftigung bei einer EM-Rente anzeigepflichtig ist - unabhängig vom zulässigen Einkommen. Das kann natürlich umgehend eine Überprüfung der DRV auslösen ...kann. Auf telef. Nachfrage werden Sie genau die auch geäußerten Richtlinien und Bedenken erfahren. Es sei denn, Ihr Sachbearbeiter schaut in Ihre Rentenakte/der ist ja eigentlich nicht mehr lebensfähig ;-) und gibt danach 'grünes Licht' – telef. ist die Aussage natürlich ohne Wert! Weitere 100 Beiträge dazu finden Sie auch hier/die Links werden sich überschneiden: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Bertam 21.11.2016 | 04:49
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