Hallo Bernd ER,
wir gehen aufgrund des Betreffs zu Ihrer Anfrage davon aus, dass Sie bereits eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und Sie diese auf Antrag ab März 2022 in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen möchten.
Bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihre individuelle Regelaltersgrenze erreichen, können Sie für Monate, in denen Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind, freiwillige Beiträge zahlen.
Sie haben die Möglichkeit, die freiwilligen Beiträge als Gesamtbetrag oder auch als monatlichen Betrag oder auch als Teilbetrag wie in Ihrer Frage angegeben und dann weiterhin als "monatlichen Restbetrag" zahlen.
Wenn Sie einen Restbetrag in die Zukunft gerichtet monatlich zahlen müssen Sie allerdings beachten, dass sich der Mindestbetrag oder der Höchstbetrag ändern können.
Bei Zahlung eines konstanten Beitrags ist zu beachten, dass eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt zu einer geringeren Rentensteigerung führen kann.
Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Dieser kann Ihnen dann, auch mit einem Blick in Ihr Versicherungskonto, eine genauere Auskunft geben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung