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Experten-Antwort

Volle EMR und jetzt teilweise EMR

von Michaela Brühl03.08.2018 | 11:52
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, aufgrund meiner Erkrankungen habe ich ich vor 6 Jahren die volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen bekommen. Mir wurden laut Rentenbescheid an Zurechnungszeit 15 EGP zugrunde gelegt. Meine erfolgreiche OP hat jetzt dazu geführt, dass ich die teilweise EMR bekomme. Ich kann trotzdem nur ca. 5 Stunden am Tag arbeiten. Da ich schon sehr lange aus dem Berufsleben bin, erhalte ich von meinem AG nur 10 Euro Brutto Stundenlohn. Ich habe ein mtl. Bruttogehalt von 1.000. Ein jährliches Urlaubsgeld von 700 Euro. Somit verdiene ich im Jahr 12.700 Brutto. Dafür erhalte ich ca. eindrittel EP von der RV. Ich muss noch ca. 5 Jahre warten bis ich meine AR für schwerbehinderte beantrage. Können Sie mir sagen, ob die damalige 15 EGP gestrichen werden? Für die fünf Jahre die ich noch arbeite bekomme ich ca. 1,8 EGP. Danke. Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela Brühl,

Renten wegen Erwerbsminderung, die vor dem 62. Lebensjahr gezahlt werden, beinhalten eine Zurechnungszeit. Sofern eine bisher festgestellte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgewandelt wird in eine Altersrente, unterliegen die persönlichen Entgeltpunkte, die der vorherigen Berechnung zugrunde gelegen haben dem Besitzschutz.

Zwischen dem Wegfall der Vorrente und der sich anschließenden Rente dürfen nicht mehr als 24 Kalendermonate liegen, sonst ist die Besitzschutzregelung nicht anwendbar.

Wir empfehlen einen Besuch in einer Beratungsstelle vor Ort, damit die Problematik dort abschließend geklärt werden kann. Es sollten beide bisher erteilten Rentenbescheide vorgelegt werden, um die Berechnung nachvollziehen zu können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Michaela Brühlam 03.08.2018 | 11:56
Ich habe mich vertan. Ich habe 10,4565 EGP erhalten.
Herzogam 03.08.2018 | 17:05
Hallo Frau Brühl, wenn Sie so weiterhin bei dieser Gehaltsstruktur arbeiten, dann werden Sie definitiv weniger Rente bekommen als bei Ihrer vollen Erwerbsminderung Rente. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die: Zwischen dem Wegfall der Vorrente und der sich anschließenden Rente dürfen nicht mehr als 24 Kalendermonate liegen, sonst ist die Besitzschutzregelung nicht anwendbar. Versuchen Sie in den 2 Jahren wieder Ihre volle EMR zu bekommen. Mfg
Deutsche Rentenversicherung
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