Hallo Michaela Brühl,
Renten wegen Erwerbsminderung, die vor dem 62. Lebensjahr gezahlt werden, beinhalten eine Zurechnungszeit. Sofern eine bisher festgestellte Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit umgewandelt wird in eine Altersrente, unterliegen die persönlichen Entgeltpunkte, die der vorherigen Berechnung zugrunde gelegen haben dem Besitzschutz.
Zwischen dem Wegfall der Vorrente und der sich anschließenden Rente dürfen nicht mehr als 24 Kalendermonate liegen, sonst ist die Besitzschutzregelung nicht anwendbar.
Wir empfehlen einen Besuch in einer Beratungsstelle vor Ort, damit die Problematik dort abschließend geklärt werden kann. Es sollten beide bisher erteilten Rentenbescheide vorgelegt werden, um die Berechnung nachvollziehen zu können.