Hallo helmi,
grundsätzlich wird bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente zunächst nur die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze geprüft. Darüberhinaus erfolgt jedoch auch immer eine Nachprüfung, bei der dann ggf. auch das Restleistungsvermögen überprüft wird. Insofern kann es sein, dass in diesem Zusammenhang bei einer regelmäßigen Beschäftigung von mehreren Tagen pro Woche und mehr als 3 Std. pro Beschäftigungstag der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente gefährdet sein kann. Dies kann jedoch nur im konkreten Einzelfall geklärt werden.