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Experten-Antwort

Volle EMR und selbständige Tätigkeit

von Stern06.01.2022 | 04:33
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Thema handelt über eine volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen. Momentan habe ich zu dieser einen Hinzuverdienst von 450 monatlich, da die Rente so gering ist das ich sie aufbessern muss um meine Lebensunterhaltungskosten zu decken. Die Tätigkeit führe ich mitlerweile schon längere Zeit mit immer wieder kehrenden gesundheitlichen Einbrüchen aus. In letzter Zeit häufen sich diese Fälle soweit das ich mir Gedanken mache ob eine andere Tätigkeit mit weniger Individualbelastung, mir besser tun würde. Ich dachte dabei an ein Kleingewerbe. Es geht darum Waren anzukaufen und wieder zu verkaufen. Es hätte Leistungsbedingt für mich den Vorteil das die körperliche Belastung im Vergleich zu meiner jetzigen geringfügigen Tätigkeit deutlich sinkt und ich mir die Arbeitszeiten frei einteilen könnte. Grundsätzlich weiß ich, daß eine selbständige Tätigkeit erstmal an sich kein Problem als hinzuverdienst zu EMR darstellt, aber in der Realität wsh. wohl doch. Was muss ich grundsätzlich beachten wenn ich dieses Ziel verfolgen möchte ? Meine Rente bassiert ja auf der Annahme mit einem Restleistungsvermögen von u. 3Std. täglich. Wie soll ich das meiner Rentenversicherung bei einer selbständigen Tätigkeit monatlich darlegen ? Der Hinzuverdienst ist momentan mit 6300 Euro jährlich gedeckelt und darf die Grenze von 450 Euro im Monat, jeweils in zwei einzelnen Monaten überschreiten. 450 × 12 = 5400 + (450 + 450) = 6300. Wie lege ich meiner Rentenversicherung Monat für Monat meine Einkünfte da, wenn ich diese 1. nicht vorab für den Folgemonat weiß. 2. Eine Einahme - Überschuss Rechnung dem Finanzamt am Jahresende erst vorlege. Wird das dann mittels Buchführung die ich jeden Monat der Rentenversicherung vorzulegen hätte gelöst ? Könnte man nicht so den Hinzuverdienst steuern ? Ist es relevant bei der aktuellen Rechtslage ob ich diese 6300 Euro jährlich oder auch schon in einem kürzen Zeitraum erreichen könnte ? Wie verhält sich das Thema Kranken und Pflegeversicherung ? Vielen Dank für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stern,

zu Ihren ersten beiden Fragen: Im ersten Absatz haben Sie sehr detailliert und nachvollziehbar dargestellt, was Sie vorhaben. Dies sollten Sie genau so in eine schriftliche Anfrage an Ihren Rentenversicherungsträger übernehmen, und vielleicht noch ergänzen, dass Sie davon ausgehen, dass der Arbeitsaufwand dafür unter 3 Stunden täglich liegen und das voraussichtliche Einkommen 6.300,- Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen wird. Nachweisen können Sie den Zeitaufwand als Selbständiger nicht, was aber so lange kein Problem sein sollte, wie Sie die Hinzuverdienstgrenze von 6.300,- Euro nicht überschreiten.

Zu Ihrem Fragenkomplex im dritten Absatz:

Seit Einführung der sogenannten Flexi-Rente im Jahr 2017 wird Ihr Einkommen nicht mehr monatlich betrachtet, sondern kalenderjährlich. Das bedeutet, dass es keine Rolle spielt, in welchem Zeitraum im jeweiligen Kalenderjahr Sie den Hinzuverdienst erwirtschaften, solange Sie die Leistungsgrenze von unter 3 Stunden täglich für die volle Erwerbsminderung nicht überschreiten.

In der praktischen Umsetzung geben Sie im Vordruck R0230 (kann von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen werden) eine Schätzung Ihres zu erwartenden Einkommens (bei Selbständigen der Gewinn vor Steuern) für das laufende Kalenderjahr und falls möglich auch für das nächste Kalenderjahr an. Im nachfolgenden Kalenderjahr erfolgt zum 01.07. eine sogenannte Spitzabrechnung. Das heißt, der Rentenversicherungsträger fordert von Ihnen den Einkommenssteuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr an. Haben Sie die Hinzuverdienstgrenze eingehalten, passiert nichts, haben Sie sie überschritten, müssen Sie Rentenbeträge zurückzahlen.

Zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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