Hallo!
Ich kann der Antwort des Teilnehmers "Siehe hier" zustimmen.
Ohne nähere Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, können hier nur allgemeingültige Aussagen getroffen werden, die Ihnen aber einen guten Überblick verschaffen sollten.
In Ihrem Fall wurde vermutlich ein Leistungsvermögen von "unter 3 Stunden täglich" angenommen, welches schließlich zur Verrentung geführt hat.
Sofern Sie also nun eine Beschäftigung mit mindestens 3 Stunden täglich aufnehmen, wird die Rentenversicherung eine Prüfung des Rentenanspruchs vornehmen.
Der in der Beschäftigung erzielte Verdienst wirkt sich hier lediglich auf die Rentenhöhe aus, nicht aber auf den Grundanspruch.
Gleichwohl wird die Anmeldung der Beschäftigung durch den Arbeitgeber die Anspruchsprüfung auslösen.
Je nach Fallgestaltung kann dies dazu führen, dass Ihnen bei Vorliegen eines leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatzes z.B. nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusteht.
Meine dringende Empfehlung ist, Sie sollten sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und diesen über Ihren Belastungstest bzw. Wiedereingliederungsversuch informieren. Bitte machen Sie dies schriftlich, Nachweise bzw. Arbeitgeberbescheinigungen müssen Sie nicht mitsenden. Ihre Mitteilung ist auch deshalb wichtig, weil im Falle eines missglückten Arbeitsversuchs nicht die Entziehung der Rente wegen voller Erwerbsminderung erfolgen muss, es also nur zur Anrechnung des erzielten Arbeitsentgelts kommt.