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Experten-Antwort

Volle EMR und überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

von EMRentner05.10.2021 | 22:22
127 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe eine volle befristete Erwerbsminderungsrente. Meine Firma hat mir angeboten meinen alten Job für 3 Stunden täglich auszuüben. Dies würde ich gerne versuchen um meine Belastungsfähigkeit zu testen und ggf. wieder langsam in den Job zurück zu kehren. Mit dem Verdienst läge ich aber deutlich über den 450 Euro pro Monat. Ich will auf keinen Fall meine EMR riskieren, da ich nicht weiss, ob das auf Dauer klappen wird. Nun meine Fragen: Ist das ein Problem für die Rentenversicherung, wenn ich nicht mehr als 3 Stunden arbeite, aber die Hinzuverdienstgrenze deutlich überschreite ? Muss ich dann die geleisteten Stunden durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers der Rentenversicherung nachweisen ? Riskiere ich dadurch meine Rente und muss ich besser auf Gehalt bis zur 450 Euro Grenze verzichten ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo!

Ich kann der Antwort des Teilnehmers "Siehe hier" zustimmen.

Ohne nähere Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, können hier nur allgemeingültige Aussagen getroffen werden, die Ihnen aber einen guten Überblick verschaffen sollten.

In Ihrem Fall wurde vermutlich ein Leistungsvermögen von "unter 3 Stunden täglich" angenommen, welches schließlich zur Verrentung geführt hat.

Sofern Sie also nun eine Beschäftigung mit mindestens 3 Stunden täglich aufnehmen, wird die Rentenversicherung eine Prüfung des Rentenanspruchs vornehmen.

Der in der Beschäftigung erzielte Verdienst wirkt sich hier lediglich auf die Rentenhöhe aus, nicht aber auf den Grundanspruch.

Gleichwohl wird die Anmeldung der Beschäftigung durch den Arbeitgeber die Anspruchsprüfung auslösen.

Je nach Fallgestaltung kann dies dazu führen, dass Ihnen bei Vorliegen eines leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatzes z.B. nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zusteht.

Meine dringende Empfehlung ist, Sie sollten sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und diesen über Ihren Belastungstest bzw. Wiedereingliederungsversuch informieren. Bitte machen Sie dies schriftlich, Nachweise bzw. Arbeitgeberbescheinigungen müssen Sie nicht mitsenden. Ihre Mitteilung ist auch deshalb wichtig, weil im Falle eines missglückten Arbeitsversuchs nicht die Entziehung der Rente wegen voller Erwerbsminderung erfolgen muss, es also nur zur Anrechnung des erzielten Arbeitsentgelts kommt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo EMRentner!

Wie beschrieben, wird mit der Anmeldung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung die Anspruchsprüfung eingeleitet. Eine Mini-Job-Anmeldung löst diese Prüfung nicht aus. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind unter Umständen relevant, wenn die Betätigung im Ehrenamt die Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses in sozialversicherungsrechtlichem Sinne aufweist.

Um Missverständnissen vorzubeugen, wenden Sie sich bitte aktiv an Ihren Rentenversicherungsträger und schildern Sie die Sachlage.

Eine Beschäftigung mit 2,5 Stunden täglicher Arbeitszeit wäre unschädlich für den Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Siehe hieram 05.10.2021 | 23:58
Hallo EMRentner, für die Rentenversicherung ist der 'zu hohe' Verdienst kein Problem. Der würde dann 'einfach' im Rahmen der erlaubten Hinzuverdienstgrenze (6.300,00 EUR/p.a) ggfs. die Rente kürzen (wie dies berechnet wird, finden Sie in Ihrem Rentenbescheid unter 'Hinzuverdienst'). Zu einem Problem könnte die Arbeitszeit werden, die bei einer vollen EM-Rente entsprechend der Definition nach §43 SGB VI 'wer gilt als erwerbsgemindert' (Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. / Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.) mit drei Stunden täglich genau genommen schon 'zu viel' ist. Auch hier gibt es 'Ausnahmen bestätigen die Regel...' wie z.B. arbeiten auf Kosten der Restgesundheit usw.). Aber hier im Forum kennt keiner Ihre genaue Vorgeschichte und es kann also nicht beurteilt werden, ob dies bei Ihnen also 'passt', wenn es doch drei Stunden sind. Insbesondere auch deshalb, weil von hier aus nicht beurteilt werden kann, ob Ihre alte Tätigkeit nicht auch mit ein Anlass war, der zu Ihrer EM-Rente geführt hat. Eine für Sie verbindliche Auskunft hierzu erhalten Sie also nur bei Ihrer zuständigen DRV, mit der Sie Kontakt aufnehmen sollten, BEVOR Sie das Arbeitsverhältnis eingehen/fortsetzen. Unabhängig davon kann Ihre Erwerbsminderung jederzeit überprüft werden, auch ohne Nebentätigkeit (siehe auch Hinweise im Rentenbescheid). Viel Erfolg und alles Gute!
EMRentneram 06.10.2021 | 10:58
Na dann arbeite ich eben UNTER 3 Stunden, also zB. nur zweieinhalb Stunden, dass lässt sich sicher mit der Firma regeln. Meine Angst ist, dass die Rentenversicherung dann sagt, na wenn das geht, dann gehen bestimmt auch mehr. Eben das weiss ich selber nicht, ich weiss nichtmal ob das überhaupt klappen würde. Es gibt keine andere Möglichkeit das zu testen, wie zB. ein Wiedereingliederungsversuch. Wie nehme ich den Kontakt zur Rentenversicherung auf ? An wen wende ich mich da ? Meine Sachbarbeiterin ? Die geht seit Monaten nicht ans Telefon.
EMRentneram 06.10.2021 | 11:26
Hallo Expertenteam, sie schreiben, dass es zu einer Überprüfung kommt, wenn ich mind. 3 Stunden arbeite. Was ist, wenn ich nur 2,5 Stunden arbeite. Kommt es dann auch automatisch zu einer Prüfung ? Was ist denn, wenn ich das ganze ehrenamtlich mache ? Muss ich das dann der Rentenversicherung melden ? Bitte beantworten Sie beide Fragen, weil ich nicht gerne umsonst arbeiten würde, es aber notfalls mache, um ohne Gefärdung der EM Rente meine Belastungsfähigkeit auf Dauer zu testen.
Berateram 06.10.2021 | 12:31
Schauen Sie in Ihren Rentenbescheid. Sie sind verpflichtet jede Beschäftigungsaufnahme mitzuteilen. Ob und wie sich dieses auf ihre Erwerbsminderungsrente auswirkt, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Teilen Sie Ihr Vorhaben der Rentenversicherung mit, b e v o r Sie eine Beschäftigung aufnehmen und warten Sie die Antwort ab. Nur dann haben Sie eine rechtssichere Antwort auf die Sie entsprechend reagieren können. Alles andere ist reine Spekulation, auf die Sie sich nicht berufen können.
EMRentneram 06.10.2021 | 12:47
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Hallo Expertenteam, sie schreiben, dass es zu einer Überprüfung kommt, wenn ich mind. 3 Stunden arbeite. Was ist, wenn ich nur 2,5 Stunden arbeite. Kommt es dann auch automatisch zu einer Prüfung ? Was ist denn, wenn ich das ganze ehrenamtlich mache ? Muss ich das dann der Rentenversicherung melden ? Bitte beantworten Sie beide Fragen, weil ich nicht gerne umsonst arbeiten würde, es aber notfalls mache, um ohne Gefärdung der EM Rente meine Belastungsfähigkeit auf Dauer zu testen.
Schauen Sie in Ihren Rentenbescheid. Sie sind verpflichtet jede Beschäftigungsaufnahme mitzuteilen. Ob und wie sich dieses auf ihre Erwerbsminderungsrente auswirkt, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Teilen Sie Ihr Vorhaben der Rentenversicherung mit, b e v o r Sie eine Beschäftigung aufnehmen und warten Sie die Antwort ab. Nur dann haben Sie eine rechtssichere Antwort auf die Sie entsprechend reagieren können. Alles andere ist reine Spekulation, auf die Sie sich nicht berufen können.
Nein, auf der Internet Seite des VDKs steht, dass man eine unvergütete ehrenamtliche Tätigkeit von unter 3 Stunden der Rentenversicherung nicht melden muss. Ich hätte gerne aber noch Antworten vom Expertenteam bezüglich meiner letzten Rückfragen. Wenn es eine keine Antworten auf Rückfragen gibt, dann mache ich einen neuen Thread auf.
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