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Experten-Antwort

Volle EMR und unregelmäßiger (!) Nebenerwerb

von Dana24.08.2021 | 15:17
142 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin 40 Jahre alt, und erhalte seit 2018 eine (aktuell befristet bis 2024) volle EMR in Höhe von rund 380€/mtl.. Da ich verheiratet bin und mein Mann ALG I erhält bin ich (laut Arbeitsamt) nicht zum Antrag einer Grundsicherung/der Sozialhilfe berechtigt, weil unser gemeinsames Einkommen um einige Cent über der Einkommensgrenze liegt. Aufgrund meiner chronischen Krankheiten bin ich nicht fähig, im regulären Arbeitsmarkt einer regelmäßigen Beschäftigung im Minijob-Bereich nachzugehen, es würde sich vermutlich auch gar kein AG finden, der mich einstellt, weil ich nicht fähig bin planbar und regelmäßig zu arbeiten. Nun bin ich trotzdem am überlegen, ob es nicht doch noch IRGENDEINE Möglichkeit für mich geben kann, etwas hinzu zu verdienen, u.a. damit ich mich in meinem Alter nicht so "abgeschoben" und wertlos fühle(n muss...) Nun habe ich kreative Hobbies (Handarbeiten, Basteln und Schreiben), die mich entspannen und gelegentlich (so es meine Krankheiten zulassen) beschäftigen. Da sich im Laufe der Jahre doch so einige Basteleien "angehäuft" haben, schlug mir eine Freundin vor, ob ich mir nicht vorstellen könnte, z.B. etwas von meinen Handarbeiten zu verkaufen oder ein Buch mit meinen Gedichten oder eins z.B. zum Thema "Selbsthilfe bei chronischen Schmerzen" zu veröffentlichen. Ich bin mir allerdings wirklich sehr, sehr unsicher, in wie weit sich das mit meiner EMR vereinbaren lässt. Für den Verkauf von Bastel- bzw. Handarbeiten müsste ich ja ein Gewerbe anmelden, schließlich kann man mir eine gewisse Gewinnabsicht unterstellen, auch wenn ein regelmäßiges Einkommen von mir (aufgrund meiner Erkrankung)gar nicht erreichbar/machbar ist. Ich bastle und handarbeite dann, wenn ich es mir möglich ist. Das kann in einer Woche vielleich an 2 Tagen für 1-2 Stunden sein. Dann geht drei/vier Wochen gar nichts. Dann geht vielleicht in der nächsten Woche vielleicht an einem Tag etwas... Dann wieder für eine längere Zeit nichts. Also mit "Regelmäßigkeit" oder "Planung" ist da halt einfach nix zu machen. Aber darauf nimmt ja das FA keine Rücksicht, eine Anmeldung muss halt trotzdem sein. Die Frage ist dann eben, wie sich eine zwangsweise notwendige Gewerbeanmeldung auf meine EMR auswirkt? Wenn ich richtig informiert bin, darf ich ja jährlich 6300€ hinzuverdienen. Muss ich dann die Steuererklärung einreichen? Reicht das dann als Nachweis? Davon ab, dass ich sowieso keine 3 Stunden am Stück (oder mehr) arbeiten kann, muss ich wohl trotzdem glaubhaft machen können, das ich nicht mehr als 3 Stunden tgl. arbeite, oder? Wie soll ich das tun? Wie soll das funktionieren? Bei dem Thema "Buch schreiben und veröffentlichen" wird das Ganze ja dann auch noch etwas "komplizierter", zwar könnte ich, wenn ich großes Glück habe, ein (geringes) regelmäßiges Einkommen aus dem gelegentlichen Verkauf eines Buches erwirtschaften, trotzdem stellt sich auch da die Frage nach dem glaubhaften Nachweis, dass ich vor der Veröffentlichung des Buches die erlaubte Arbeitszeit nicht überschritten habe. Darüber hinaus ist ja auch die Tätigkeit als Autorin (vermutlich selbst dann, wenn ich nur ein einziges Buch veröffenltiche) als freiberufliche Tätigkeit beim FA anzeigepflichtig. Ich nehme an, dass es dann (wie bei der gewerblichen Anmeldung bei Basteleien) ausreicht, der DRV die Steuererklärung vorzulegen um die Einnahmen daraus zu belegen? Hinzukommt bei all diesen Fragen dann natürlich auch noch die Unsicherheit bezüglich der Sozialversichungspflicht usw.. Ab wann muss ich da einzahlen? Ich bin wirklich reichlich hin und her gerissen, und auch etwas von einer gewissen Verzweiflung getrieben. Jetzt bin ich seit 2018 in EMR und habe immer noch Probleme mit der Akzeptanz meiner Situation. Ich MÖCHTE gern etwas tun... Etwas zu meiner Ehe, zu unserem Einkommen beitragen... Aber meine körperliche Gesundheit lässt kein geregeltes Einkommen, keine geregelte Arbeit zu. Die Ideen meiner Freundin haben da schon für mich ein kleinen "Lichtblick" reingebracht, doch wie Sie meiner Anfrage entnehmen können, bringt die Beschäftigung damit eine nicht ganz unerhebliche Menge an weiteren Fragen, Unsicherheiten und auch gewisse Ängste (Was ist, wenn ich da "versage"?) mit sich. Entschuldigen Sie bitte das längere Posting, aber mich belastet diese Gesamtsituation doch ziemlich. Vielleicht wäre auch eine Beratung sinnvoller, als hier im Forum zu posten... Trotzdem würde ich mich über eine Antwort freuen. Vielen herzlichen Dank! LG Dana

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2021 | 16:03

Hallo Dana,

als Bezieherin einer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sofern Sie 3 Stdn. täglich nicht überschreiten und sich an die Grenze von 6.300 EUR jährlich halten. Dies kann eine Tätigkeit im Mini-Job als Arbeitnehmeroder als geringfügig Selbständiger im Rahmen von 450 EUR monatlich sein.

Vielleicht ist es zielführend sich zu den Details einer möglichen Selbständigkeit beraten zu lassen, da wir in diesem Forum leider nicht Ihren Einzelfall aufbereiten können. Bitte wenden Sie sich an die örtliche Beratungstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und vereinbaren, soweit wieder möglich einen persönlichen, Beratungstermin.

2 Antworten

Berateram 24.08.2021 | 16:12
Auch in einem Beratungsgespräch werden Sie keine endgültige, rechtssichere Antwort erhalten. Hierfür sollten Sie Ihre Situation und die beabsichtigte Tätigkeit vorab schriftlich Ihrem zuständigen Rententräger mitteilen und sich dort die entsprechende "schriftliche" Bestätigung holen, dass Ihre Planungen nicht Ihre Erwerbsminderungsrente gefährden. Alle anderen Antworten sind und bleiben spekulativ und bieten Ihnen daher keine Sicherheit.
Danaam 24.08.2021 | 20:32
Herzlichen Dank für die Antworten. Ich habe mir ja schon was in die Richtung gedacht. Gut, dass Sie es mir bestätigen. Einen schönen Abend und bleiben Sie gesund! VG Dana
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