Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Horst V.,
wenn Ihr Onkel wieder mindestens 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann und er keine Arbeit findet, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Die Agentur klärt auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt ab.
Selbstverständlich steht es Ihrem Onkel frei, sich nicht an die Agentur für Arbeit zu wenden. Alternativ zur Agentur für Arbeit gibt es auch private Arbeits- und Personalvermittlungen.
Die Rentenversicherung kann und darf die Vermittlungsaufgaben der Agentur für Arbeit allerdings nicht übernehmen.
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