Hier sind zwei unterschiedliche Aspekte zu beachten.
Die Erwerbsminderungsrente soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie selbst nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Hinzuverdienen können Sie aber – in gewissen Grenzen – trotzdem. Zum 1. Januar 2024 stieg die Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung auf 18.558,75 Euro.
Entsprechend den Anrechnungsvorschriften wird die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, wenn die Versichertenrente der gesetzlichen Unfallversicherung und die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen mehr als 70 % eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung, betragen. Demnach darf die Summe beider Renten zusammen diesen Grenzbetrag nicht überschreiten, ansonsten wird die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung um den Differenzbetrag gekürzt. Als Mindestgrenzbetrag wird dabei die Monatsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angesetzt.